Von Alfons Paul Kaufmann, Grossrat/Fraktionspräsident, Wallbach
Steuersenkungen: Familien profitieren
Familien mit Kindern erhalten gezielte Entlastungen dank deutlich höheren Kinder- und Drittbetreuungsabzügen. Die Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familien mit Wohneigentum profitieren, sofern sie steuerbares Vermögen haben, zudem von den Tarifsenkungen und den höheren Freibeträgen (bei den Vermögenssteuern).
Die Finanzierung ist dank Mehreinnahmen aus der Revision des Schätzungswesens, sichergestellt. Die Entlastungen werden durch Mehreinnahmen aus der Revision Schätzungswesen finanziert – es gibt keine Einbussen für den Kanton und eine Mehrheit der Gemeinden und sämtliche Aufgaben können in allen Aufgabenbereichen wie bis anhin erfüllt werden.
Mit der Steuergesetzrevision 2025 wird auf der anderen Seite die Forderung des Grossen Rats erfüllt, dass die Mehreinnahmen aus den höheren Liegenschafts- und Eigenmietwertbesteuerungen (Steuergesetzrevision Schätzungswesen) zeitgleich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben werden.
Die Senkung der Vermögenssteuer macht den Kanton Aargau wettbewerbsfähiger und trägt dazu bei, ihn unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen zu positionieren. Gerechte Steuerpolitik: Die Entlastungen sind so ausgestaltet, dass sie Belastungen durch das neue Schätzungswesen abfedern und gleichzeitig den Aargau wirtschaftlich stärken. Darum legen Sie am nächsten Wochenende ein klares Ja für die Steuergesetzrevision ein.
«Lohngleichheit»: Keine bürokratische Aargauer Extrawurst
Das nationale Gleichstellungsgesetz sieht bereits eine Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für Betriebe ab 100 Mitarbeitenden vor.
Diese Lohngleichheit zwischen Frau und Mann muss zwingend auch in den mittleren und kleinen Betrieben umgesetzt und angewendet werden. Dies geschieht bereits heute in allen Unternehmen, gleich welcher Grösse, wo ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht. Bei all diesen Berufen wird gemäss GAV keine Lohnungleichheit geduldet. Bei Verfehlungen muss dies sofort korrigiert und rückwirkend erstattet werden.
Darum macht eine schweizweite Regelung Sinn, denn die Kantonsgrenze ist nie weit entfernt. Dadurch werden alle Betriebe in der Schweiz gleichbehandelt.
Eine abweichende Aargauer Extrawurst für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden bringt nichts – ausser mehr Bürokratie und Ungleichheit zu Lasten unserer Aargauer KMU.
Darum lege ich ein überzeugtes Nein in die Urne.