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Mobus AG, 4332 Stein
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Insertionsbestimmungen (AGB)

1. Anwendbarkeit

Die Inseratenaufträge basieren auf dem von der Mobus AG herausgegebenen jeweils gültigen Tarif. Die Insertionsbestimmungen sind für sämtliche Inseratdispositionen in allen Objekten, für die der Verlag die Inseratenverwaltung übernimmt, verbindlich.

2. Datums- und Platzierungsvorschriften, Inhalte

a

Verschiebung von Inseraten ohne Rückfrage beim Auftraggeber müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten. Das Nichterscheinen eines Inserates sowie Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Bei Rubrikinseraten behält sich der Verlag das Schieberecht grundsätzlich um die nächsterreichbare Rubrikveröffentlichung vor.

b

Bei Platzierungsvorschriften ist vom Inserenten ein Platzierungszuschlag zu entrichten. Falls das Inserat nicht am gewünschten Platz erscheint, wird der Zuschlag hinfällig, es besteht jedoch kein Grund zu Reduktion des Inseratpreises.

c

Für den Inhalt von Inseraten ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Verlag von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Verursacht eine Anzeige die Veröffentlichung einer Gegendarstellung gemäss Art. 28 g ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, so hat der Auftraggeber dieses wie ein Inserat gemäss gültigem Tarif zu bezahlen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Inseraten abzulehnen oder laufende Inseratenaufträge zu sistieren. Veröffentlichungen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden durch den Verlag mit der Überschrift «Anzeige» deutlich gekennzeichnet.

d

Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

3. Fehler

a

Für Fehler aus Datenübermittlung in elektronischer Form übernimmt der Verlag nur dann eine Haftung, wenn der Inseratbestellung ein Ausdruck des Inserates beiliegt.

b

Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Auch bei Abweichungen von typo-grafischen Vorschriften kann kein Ersatz geleistet werden. Ansprüche auf Ersatz oder Preisreduktion können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Inserat wegen Verschuldens des Verlages seinen Zweck nicht erfüllt.

c

Farbschwankungen sind im Zeitungsdruck von Natur aus gegeben. Um diese zu minimieren, ist die Druckdatenanlieferung im Farbprofil «ISONewspaper26v4» von Vorteil. Bei RGB- oder CMYK-Daten, mit abweichendem Farbprofil, erfolgt durch unser System automatisch eine Umwandlung und kann Farbveränderungen mit sich bringen.

d

Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Inseratraum bis zur Grösse des fehlerhaften Inserates geleistet. Weitergehende oder andere Ansprüche aller Art wegen unrichtiger Vertragserfüllung, insbesondere wegen Druckfehlern, Nichterscheinens oder nicht rechtzeitigem Erscheinen von Inseraten aus irgendwelchen Gründen, werden abgelehnt.

e

Der Verlag übernimmt keine Haftung für Folgen eventueller Fehler in Datenübermittlung in elektronischer Form (PDF, EPS usw.), die in den von uns gesetzten Inseraten für andere Zeitungen oder Zeitschriften herzustellen waren.

 

 

4. Abbestellungen

Die Abbestellung eines Inserates ist bis 3 Arbeitstage vor der Erscheinung möglich. Der Verlag behält sich jedoch das Recht vor, allfällige Gestaltungs- und Satzerstellungskosten in Rechnung zu stellen. Einsteckbeilagen können ohne Kostenfolge bis spätestens 14 Tage vor dem Einstecktermin abbestellt werden. Bei späteren Abbestellungen oder zu später Anlieferung am Druckort der Zeitung wird der Werbewert in Rechnung gestellt.

5. Verrechnung

a

Bei der Berechnung der Inserate wird nicht die minimale Begrenzung des Inserates gemessen, sondern ein Raum, welcher der Sujetgrösse bzw. Textmenge angepasst ist. Zur effektiven Abdruckhöhe werden 2 mm Abgrenzung gegenüber anderen Inseraten als Weissraum dazugerechnet.

b

Rabattvereinbarungen gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen einzigen Inserenten. Bei Über- oder Unterschreitung der Tarifskala erfolgt ein Rabattausgleich. Es können auch Bruttoabschlüsse getätigt werden, wobei die Rabattauszahlung je nach Abnahmevolumen per Ende Jahr erfolgt.

c

Die Inseratrechnung ist 30 Tage nach Erhalt ohne Skonto zu begleichen. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs fällt jede Rabattvergütung und Vermittlerprovision dahin. Reklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen werden.

d

Zahlungen in WIR sind nicht möglich.

e

Tarifänderungen bleiben vorbehalten und gelten auch für laufende Abschlüsse und Aufträge.

6. Chiffre-Inserate

Antworten auf Chiffre-Inserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Eine Gewähr für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe wird nicht übernommen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Verlustes und Verzögerung in der Aushändigung sind ausgeschlossen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme Offerten und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behalten wir uns das stichproben-weise Öffnen der Briefe vor. Wir empfehlen dringend, keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Für die Rücksendung von Dokumenten kann keine Verantwortung übernommen werden.

7. Allgemein

a

Veröffentlichung im Textteil kann bei Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.

b

Diese Insertionsbestimmungen finden auch sinngemäss Anwendung für Einsteckbeilagen (Ausnahme: Eine Abbestellung ohne Kostenfolge ist nur bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinung möglich).

8. Zusätzliche Leistungen

Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Medienberechnungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Wenn ein Inseratenkunde während der Auftragsabwicklung zusätzliche Dienstleistung in Anspruch nimmt oder spezielle Wünsche anbringt (z.B. Abbestellungen, nachträgliche Korrekturen, Datenänderungen, Express-Porti, Telefonate, Weiterleitungen usw.), werden ihm die daraus entstehenden Kosten belastet.

9. Internetzuschlag

Bei jeder Inseratbestellung wird automatisch ein Internetzuschlag erfasst. Mit diesem Zuschlag erscheint das Inserat, zusätzlich zur Print-Ausgabe, für eine Woche im «Karussell» der Online-Ausgabe von fricktal.info. Davon ausgenommen sind Todesanzeigen und Danksagungen.

 

10. Gerichtsstandbestimmung

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden.

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