(dm) An der kommenden Gemeindeversammlung entscheidet der Souverän über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Laufenburg. Der Mitgliederversammlung der Die Mitte Laufenburg unterstützt das Traktandum verlangt aber zwei Änderungen betreffend der Wohnzonen in Laufenburg.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist die Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren. Es gibt zahlreiche positive Aspekte. So wird zum Beispiel der ehemalige Gasthof Schützen nicht mehr unter kommunalen Schutz gestellt und die Möglichkeit, dass auf der Parzelle bis zu sechs Stockwerke hoch gebaut werden kann, schafft neue Perspektiven für die Erarbeitung eines Projektes. Ebenso positiv ist die reduzierte Pflicht zur Erstellung von Gestaltungsplänen, die nur noch wenige Gebiete betrifft.
Zu Diskussionen sorgte das Areal des ehemaligen Kindergartens Dürrenbächli, das als Wohnzone zweigeschossig W2 kategorisiert wurde, obwohl das nördlich angrenzende Wohngebiet von W2 zu W3 aufgezont wurde. Das Grundstück befindet sich direkt am Rande und ist auf zwei Seiten von der Zone W3 umschlossen. Die Parzelle ist gut gelegen und hat eine ideale Grösse für den Bau eines kleineren Mehrfamilienhauses mit drei, bei Innenverdichtung mit vier Geschossen. Die Mitte forderte die Aufzonung zu W3. Das würde den Wert der Parzelle, die sich im Gemeindebesitz befindet, deutlich steigern, damit einen Mehrwert für Laufenburg schaffen und dem Gebot nach verdichtetem Bauen nachkommen.
Die fünfgeschossigen Mehrfamilienhäuser entlang der Neuhofstrasse sind praktisch alle in den 60er- und 70er-Jahren gebaut worden. Trotz der damals nur rudimentär vorhandenen Bauordnung, kann rückblickend festgehalten werden, dass die Bebauung musterhaft durchgeführt wurde und einen guten Übergang zur anschliessenden Hanglage bildet.
Angesichts des Alters der Bauten ist absehbar, dass in den nächsten Jahren Ersatzneubauten geplant werden. Insbesondere auch, um der geänderten Anforderungen an die Bauvorschriften Rechnung zu tragen. Nun sollen die fünfgeschossigen Wohnhäuser der dreigeschossigen Zone W3 zugewiesen werden. Und das obwohl sie eine ganz andere Baustruktur aufweisen wie das angrenzende Wohnquartier, das ebenfalls der Zone W3 zugewiesen wird. Das führt dazu, dass bei einem absehbaren Ersatz die heutige Bauweise nicht mehr möglich ist resp. bei Anwendung eines Gestaltungsplans zu Unsicherheit und Verzögerung führt. Das kann einfach vermieden werden. Darum fordern die Mitglieder der Mitte die Aufzonung der hangseits gelegenen Parzellen der Neuhofstrasse inkl. der beiden angrenzenden Parzellen am Vogtsmattweg in die Zone W4. Mit der Innenverdichtung wäre es dann möglich, wie heute fünfgeschossig zu bauen.