Gesamterneuerungswahl von Gemeinderat, Finanzkommission, Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler und Ersatz-Stimmenzähler; Mitglieder Steuerkommission und Ersatzmitglieder, Nachmeldefrist
Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 18. Mai 2025 wurden folgende Kandi-datinnen und Kandidaten angemeldet: Gemeinderat (5 Sitze) • David Guy, 1967, Wuhrmattweg 480, Hornussen, parteilos, bisher; • Schmid Robert, 1970, Hauptstrasse 29, Bözen, parteilos, bisher; • Zürcher Alexander, 1972, Gorgen 32, Bözen, parteilos, bisher; • Amsler Hans Ulrich, 1964, Eichhof 3, Bözen, parteilos, neu; • Frauchiger Michael, 1990, Trottenacker 413, Effingen, parteilos, neu; • Jeker Corine, 1981, Chilchweg 197, Effingen, parteilos, neu. Gemeindeammann: • Schmid Robert, 1970, Hauptstrasse 29 Bözen, parteilos, bisher; • Frauchiger Michael, 1990, Trottenacker 413, Effingen, parteilos, neu. Vizeammann: • Amsler Hans Ulrich, 1964, Eichhof 3 Bözen, parteilos, neu; • Frauchiger Michael, 1990, Trottenacker 413, Effingen, parteilos, neu. Finanzkommission (3 Sitze): • Aebi Dania, 1979, Geerenweg 493, Hornussen, parteilos, bisher; • Erb Thomas, 1966, Bühlstrasse 17, Bözen, parteilos, bisher. Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (4 Sitze): • Hänny Hans Rudolf, 1961, Poststrasse 13, Bözen, parteilos, bisher; • Senn Angeles, 1968, Geerenweg 484, Hornussen, parteilos, bisher; • Herzog Stefanie, 1990, Mülimatt 530, Hornussen, parteilos, neu. Ersatzmitglieder Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler (2 Sitze): • Keller Tamara, 1976, Beckenmatt 9, Bözen, parteilos, bisher; • Vetter Iren, 1971, Dorfstrasse 61, Effingen, parteilos, bisher. Steuerkommission (3 Sitze): • Amsler Hans Ulrich, 1964, Eichhof 3 Bözen, parteilos, bisher; • Imhof Andrea, 1971, Kirchweg 10, Bözen, parteilos, bisher; • Märki Karin, 1967, Hilterain 124, Elfingen, parteilos, bisher; • Pfister Mathias, 1995, Boll 79, Effingen, parteilos, neu; Regionale Steuerkommission Ersatzmitglied (1 Sitz); • Keine Anmeldung. Da die Anzahl der Kandidierenden für die Finanzkommission, für das Wahlbüro / Stimmenzähler und Ersatz-Stimmenzähler und für die Ersatzmitglieder der Steuerkommission die Anzahl der zu vergebenden Sitze untersteigt oder dieser entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 15. April 2025, 17.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Website heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Für den Gemeinderat und die Steuerkommission findet die Gesamterneuerungswahl am Sonntag, 18. Mai 2025 statt. Im ersten Wahlgang ist jede stimmberechtigte Person wählbar. Wahlbüro Böztal
Gesuch um Wiederbewilligung einer nachteiligen Nutzung (Beweidung von Wald); Beweidung von Wald im Nätteberg, Gemeinde Böztal
Gemäss § 13 des Waldgesetzes des Kanton Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 und §23 der Verordnung zum Waldgesetz (AWaV) vom 16. Dezember 1998 gehört die Waldweide zu den unzulässigen nachteiligen Nutzungen. Ausnahmsweise können nachteilige Nutzungen aus wichtigen Gründen bewilligt werden. Zuständig für die Bewilligung von Waldweiden ist die Abteilung Wald. Das Gesuch wird während 30 Tagen, vom 11. April 2025 bis 12. Mai 2025, auf der Gemeindeverwaltung Böztal öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse gelten macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen das Gesuch erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Gesuch um Beweidung von Wald Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über dieses Gesuch nicht anfechten. Abteilung Wald, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Öffnungszeiten der Verwaltung über die Ostertage
Die Gemeindeverwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen und die Werkdienste Böztal bleiben vom: Karfreitag, 18. April 2025 bis und mit Ostermontag, 21. April 2025 geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter Tel. 062 865 35 85. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen frohe Ostern.