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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2025 (2)

Bushaltestellen in Effingen ab 16. Juni 2025 um 12.00 Uhr verschoben

Ab Montag, 16. Juni 2025 werden die Bushaltestellen in Effingen infolge Bauarbeiten verschoben. Die provisorisch eingerichteten Bushaltestellen sind auf der Website der Gemeinde Böztal unter Neuigkeiten einsehbar. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Steuererklärung 2024 – ­Fristerstreckung

Unselbständig Erwerbende haben noch bis Ende Juni Zeit, ihre Unterlagen abzugeben. Bereits sind viele Steuererklärungen beim Regionalen Steueramt eingetroffen. Alle Steuerpflichtigen, welche die Unterlagen 2024 noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies möglichst bald zu erledigen. Ab Anfang Juli 2025 müssen die ersten Mahnungen verschickt werden. Diese sind gebührenpflichtig. In begründeten Fällen kann beim Steueramt ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden. Die Steuererklärungen 2024 müssen bis am 30. Juni 2025 eingereicht werden. Die Einreichung eines Fristerstreckungsgesuch für Steuererklärungen ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2025 möglich unter www.ag.ch/Fristerstreckung. Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Bitte nutzen Sie, wenn immer möglich, das Online-Tool für Ihre Fristerstreckung, vielen Dank! Regionales Steueramt Böztal-Zeihen

Fronleichnam – Verwaltung ­geschlossen

An Fronleichnam, 19. Juni 2025 bis und mit Sonntag, 22. Juni 2025 bleiben die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt sowie die Werkdienste geschlossen. Ab Montag, 23. Juni 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 062 865 35 85.

Zurückschneiden Hecken und Bäume

Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 45 Abs. 1 ABauV, überhängende Äste auf die Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen. Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände: • bis zu 60 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm; • von mehr als 60 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm; Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1.00 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein). Der Gemeinderat hofft auf die verständnisvolle Mithilfe der Grundstückbesitzer.

Baugesuche

Hornussen, 10. Juni 2025; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Roland Bono, Huppo 43, 3903 Mund VS; Projektverfasser: Roland Bono, Huppo; 3, 3903 Mund VS; Grundeigentümer: Roland und Annamarie Bono, Huppo 43, 3903 Mund VS; Bauobjekt: Energetische Dachsanierung; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5511, Schwerzbrünnlistrasse 70; • Bauherrschaft: Manfred Köpfli, Bühlweg 3, 5076 Bözen; Projektverfasser: Solpro Schweiz AG, Schäflistrasse 1, 9430 St. Margrethen; Grundeigentümer: Manfred und Beatrix Köpfli, Bühlweg 3, 5076 Bözen; Bauobjekt: Aufdach-Photovoltaikanlage; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2369, Bühlweg 3; • Bauherrschaft: Renate Herzog, Wuhrmattweg 167, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Grundeigentümer: Renate Herzog, Wuhrmattweg 167, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 138, Wuhrmattweg 167; • Bauherrschaft: David und Natascha Vogel, Wuhrmattweg 314, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Grundeigentümer: David und Natascha Vogel, Wuhrmattweg 314, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 139, Wuhrmattweg 314; Öffentliche Auflage vom 13. Juni 2025 bis 14. Juli 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 12. Juni 2025 – Gemeinderat