Der Fahrdienst der Gemeinden Buus und Maisprach wird neu zusammengeführt und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Baselland (SRK BL) betrieben. Das Angebot richtet sich an Personen im AHV-Alter sowie an mobilitätseingeschränkte Einwohnerinnen und Einwohner und ermöglicht Fahrten zu Arztterminen, Spitalbesuchen oder Therapien. Weitere Informationen zum Angebot, zu den Tarifen sowie zur Anmeldung finden Sie im Infoblatt sowie auf den Webseiten der Gemeinden: www.buus.ch und www.maisprach.ch
Bewilligung Bike-Projekt Möhlinbachtal
Der Kanton Aargau (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) hat den Einwohner-gemeinden Buus und Maisprach beantragt, im Rahmen des Projekts «Bikeprojekt Region Möhlinbachtal» einen Mountainbike-Trail beziehungsweise ein zusammenhängendes Routennetz auszuschildern. Da sich Teile der geplanten Strecken auf den Gemeindegebieten von Buus und Maisprach befinden, braucht es dafür die Bewilligung der beiden Einwohnergemeinden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen können die Gemeinden ein entsprechendes Gesuch nur bewilligen, wenn vorgängig das Einverständnis des Amts für Wald und Wild beider Basel eingeholt wird. Dieses Einverständnis stellt eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens dar (§ 15 kWaV). Mit dem Schreiben vom 17. Juni 2026 hat das Amt für Wald und Wild beider Basel zum Vorhaben Stellung genommen und sein Einverständnis unter Auflagen erteilt. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Gemeinderat das vorliegende Projekt als nicht forstliche Kleinbaute bewilligen kann. Die beiden Gemeinderäte haben das Gesuch ebenfalls bewilligt. Der Entscheid der Gemeinderäte und die Pläne können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Homepage der Gemeinden www.maisprach.ch und www.buus.ch einzusehen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Re-gierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist nach Massgabe von § 20a Verwaltungsverfahrensgesetz BL kostenpflichtig.
Kunststoffsammlung
Dienstag, 14. Juli. Sammelsack-Verkaufsstellen in Ihrer Gemeinde sind der Volg und die Gemeindeverwaltung. GAF