Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 3. April, wird aufgrund des Karfreitags auf den Donnerstag, 2. April, vorverlegt. Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag um 7 Uhr bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen
Die Gemeindeverwaltung ist vom Freitag, 3. April (Karfreitag), bis und mit Ostermontag, 6. April (ganzer Tag), geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10 Uhr bis 11 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 02 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an einen Bestatter aus der Bestatterliste auf unserer Webseite wenden (geben Sie beim Suchbegriff «Bestatterliste» ein). Ab Dienstag, 7. April, sind alle Büros und Abteilungen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar und besetzt.
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 bei der Abteilung Bau und Planung Eiken öffentlich auf:
Bauherrschaft: Cinzia Brandizi und Paolo Marchi, Rebenweg 27, 5074 Eiken; Grundeigentümer/in: Cinzia Brandizi und Paolo Marchi, Rebenweg 27, 5074 Eiken; Projektverfasser/in: In Garden AG, Vorstadt 375, 5072 Oeschgen; Bauvorhaben: Sitzplatzerweiterung und Neubau Gartenhaus; Zone: W2b, Wohnzone 2-geschossig, ES II; Ortslage: Rebenweg 27; Parzelle Nr.: 4808; Zusatzbewilligung: Keine.
Allfällige Einwendungen gegen die Baugesuche sind während der Auflagefrist mit einem schriftlichen Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat Eiken einzureichen.
Der Gemeinderat Eiken hat folgende Baubewilligung erteilt:
BG-Nr. 2024-0036, Westfalen Gas Schweiz GmbH, Sisslerstrasse 11, 5074 Eiken, Werkserweiterung, Parzelle Nr. 5749, Sisslerstrasse, Bordstrasse.
Publikation Verkehrsbeschränkung: Verbindungsstrasse zwischen K129 und Sägeweg > Halten verboten
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Gemeinderat Eiken. Verbindungsstrasse zwischen K129 und Sägeweg > Halten verboten (Parzelle Nr. 5442). • «Halten verboten (beidseitig)» (Signal 2.49) zweifach. Hinweis: Ein entsprechender Plan mit allen Schilderstandorten kann auf der Abteilung Bau und Planung Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken erhoben werden; diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einsprache, welche diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Gsund und zwäg im Alter - Sicher im Internet unterwegs
Nicht alles, was online seriös wirkt, ist vertrauenswürdig. Es gibt betrügerische Webseiten, gefälschte E-Mails oder falsche Online-Shops. Um sich vor Online-Kriminalität zu schützen, empfiehlt die Kantonspolizei Aargau: «Erfüllen Sie Forderungen niemals sofort – egal ob per E-Mail, Telefon oder Internet. Nehmen Sie sich Zeit, prüfen Sie die Glaubwürdigkeit der Anfrage und sprechen Sie im Zweifel mit vertrauten Personen oder direkt mit der betroffenen Institution. Geben Sie keine Passwörter oder Codes weiter und öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge». Die Kantonspolizei Aargau bietet individuelle Beratungen und Vorträge zum Thema «Sicherheit im Alter» an. Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, melden Sie den Vorfall unbedingt der Polizei. Nur so besteht die Chance, Betrüger zu stoppen und andere zu schützen. Weitere zur Verfügung gestellte Informationen durch den Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales und hilfreiche Links finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Eiken unter den Neuigkeiten.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Pro-Senectute-Mittagstisch
Am Donnerstag, 9. April, treffen wir uns um 11.30 Uhr im Restaurant Rössli in Eiken. Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde. Pflegen Sie Beziehungen und schliessen Sie neue Bekanntschaften. Sind Sie 60 Jahre und noch nie dabei gewesen, wagen Sie den ersten Schritt und kommen an unseren monatlichen Mittagstisch. Auf Ihre Teilnahme in geselliger Runde freut sich Ruth Schwarb. Wer zum ersten Mal teilnehmen möchte oder nicht dabei sein kann, meldet sich bitte bis Mittwoch, 1. April, 19 Uhr unter Tel. 062 87139 08 oder Natel 076 401 95 55 an oder ab.