Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Gemeindekanzlei