Parkieren: Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Giebenach
Das nächtliche Abstellen von Fahrzeugen zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen auf Gemeindestrassen und auf öffentlichen Parkplätzen des Gemeindegebiets von Giebenach ist kostenpflichtig und benötigt eine Bewilligung. (CHF 40.00/Monat). In dieser Zeit sind Privatparkplätze stets zu benutzen. Eine Bewilligung kann lediglich für Personenwagen ausgestellt werden. Lieferwagen und Anhänger dürfen gemäss Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund über Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht abgestellt werden. Bei Widerhandlungen gegen das Reglement wird eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 ausgestellt. Der Gemeinderat
Seniorenmittagstisch im April
Wir treffen uns wie gewohnt am ersten Mittwoch im Monat, also am 2. April, zum Mittagstisch um 11.30 Uhr und geniessen ein feines Essen in gemütlicher Runde. Gerne begrüssen wir auch Sie/ Dich in unserer Mitte. Anmeldungen sind erbeten an Tel. 061 811 58 88. Herzlich grüsst der Vorstand des Frauenvereins.