Wir freuen uns, Sie mit Ihrer ganzen Familie zu unserem traditionellen Banntag am Auffahrtstag, 14. Mai. einzuladen. Dieses Jahr findet turnusgemäss ein «Waldbann» statt, an dem wir entlang der Grenze unseres Bürgerwaldes im Kanton Aargau wandern. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf dem Schulhausplatz. Zum Abschluss des Bannumganges verteilt die Bürgergemeinde dann die Gutscheine zum Bezug eines Getränkes und eines «Waldfests». Im Anschluss wird uns der Elternkreis im Oberholzschopf bewirten. Wir hoffen auf eine grosse Teilnehmerschar, einen sonnigen Tag und freuen uns, einige gemütliche Stunden mit Ihnen zu verbringen. Bürgergemeinde Giebenach
Altpapier
Am Mittwoch, 6. Mai, findet die nächste Altpapier-Sammlung statt (Veranstalter: Firma Saxer). Bitte stellen Sie das Papier gebündelt (kein Karton) bis spätestens 7 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestellte Bündel werden nicht mehr abgeholt. Schnüren Sie bitte die Bündel gut und nicht zu gross. Nicht gebündeltes Papier wird stehen gelassen! Gemeinderat
Ersatzabfuhr Kehricht
Am Donnerstag, 14. Mai (Auffahrt), entfällt die Kehrichtabfuhr! Die Ersatzabfuhr findet am Samstag, 16. Mai, statt.
Verwaltung geschlossen über Auffahrt
Am Donnerstag, 14. Mai, sowie am Freitag, 15. Mai, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Seniorenmittagstisch im Mai
Wir treffen uns am Mittwoch, 4. Mai, zum Mittagstisch wie gewohnt um 11.30 Uhr und geniessen ein feines Essen in gemütlicher Runde. Gerne begrüssen wir auch Sie/Dich in unserer Mitte. Anmeldungen sind erbeten an Tel. 061 811 58 88. Herzlich grüsst der Vorstand des Frauenvereins.
Obligatorische Übungen 2026
Gemeinschafts-Schiesssportanlage Rauschenbächlein
Die obligatorischen Schiessen 2026 Gewehr 300 m und Pistole 25 m finden statt: Donnerstag, 7. Mai, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Samstag, 15. August, 9.30 bis 11.30 Uhr 300m/25m; Donnerstag, 20. August, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Donnerstag, 27. August, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Montag, 31. August, 17.30 bis 19.30 Uhr nur 25m. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: – Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten; – das Dienstbüchlein; – das Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis; – ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein); – die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug; – der persönliche Gehörschutz. Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden. Wir danken für den Besuch und stehen zur Unterstützung gerne zur Verfügung. Schiesssport Rauschenbächlein, Vorstand und Schützenmeister