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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2025

Beschlüsse der Einwohnergemeinde­versammlung vom 05.06.2025

An der Gemeindeversammlung haben 73 stimmberechtigte Personen teilgenommen. 1. Protokollgenehmigung; Abstimmungsergebnis: Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04.12.2024 wird einstimmig genehmigt. 2. Genehmigung Senkung Abwassergebühren, Neu CHF 1.00 pro m3/Jahr; Abstimmungsergebnis: Dem Antrag auf Senkung der Abwassergebühren um CHF 0.50 auf neu CHF 1.00 m3/Jahr ab nächster Ablesung 2025 wird mit 68 Ja- gegen 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt. 3. Genehmigung Erhöhung Wassergebühren, Neu CHF 2.80 pro m3/Jahr; Abstimmungsergebnis: Dem Antrag auf Erhöhung der Wassergebühren um CHF 0.50 auf neu CHF 2.80 m3/Jahr ab nächster Ablesung 2025 wird mit 50 Ja- gegen 8 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen zugestimmt. 4. Genehmigung Jahresrechnung 2024; Abstimmungsergebnis: Die Jahresrechnung 2024 wird einstimmig genehmigt. 5. Selbständiger Antrag von Bettina Ochsenmann auf Verbot von Feuerwerk für Privatpersonen im ganzen Gemeindegebiet Giebenach: Frage der Erheblicherklärung; Abstimmungsergebnis: Der Antrag des Gemeinderats, den selbstständigen Antrag von Bettina Ochsenmann auf Verbot von Feuerwerk für Privatpersonen im ganzen Gemeindegebiet Giebenach als nichterheblich zu erklären wird mit 44 Nein- gegen 23 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt. Der Gemeinderat wird für die Dezember-Gemeindeversammlung einen Vorschlag betreffend Feuerwerksverbot ausarbeiten.

Bekanntmachung über den Versand der Gemeindesteuerrechnungen

Die Steuerverwaltung BL hat mit der Einführung einer neuen Software den Ablauf des Staatssteuerversands von monatlich auf wöchentlich geändert.Gerne informieren wir Sie, dass die Gemeindesteuern auch in Zukunft nur einmal im Monat fakturiert und verschickt werden. Somit kann es sein, dass die Staatssteuerrechnung und die Gemeindesteuerrechnung nicht gleichzeitig bei den Steuerpflichtigen eintreffen.

Häckseldienst

Am Samstag, den 21.06.2025 wird ein Häckseldienst angeboten (gemäss Abfallkalender 2025). Die Kosten für den Häckseldienst von maximal 15 Minuten werden von der Ge­meinde übernommen. Bei grösserem Zeitaufwand werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt. Wir möchten Sie hiermit bitten, sich bei Bedarf bis spätestens am Vortag um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung telefonisch oder schriftlich anzumelden (Tel. 061 815 91 11 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Das Häckselgut wollen Sie bitte spätestens um 09.00 Uhr an der Strasse, bzw. am Grundstückrand bereitlegen. Gemeinderat