Erlass der Planungszonen auf den Parzellen Nr. 43, 124, 125, 292, 302, 303, 304, 305, 357, 359, 386, 392, 552 und 948
Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) und Art. 29 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) hat der Gemeinderat auf Anordnung seitens Regierungsrats und nach mündlicher Vorinformation der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer am 27. Januar 2026 Planungszonen über die Parzellen 43, 124, 125, 292, 302, 303, 304, 305, 357, 359, 386, 392, 552 und 948 beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderates und der Situationsplan liegen vom 06. Februar 2026 bis 09. März 2026 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Hellikon zur Einsichtnahme auf. Die Planungszonen werden mit der öffentlichen Auflage wirksam und dauern bis zum Inkrafttreten der Pläne, deren Zweck sie sichern, längstens jedoch 5 Jahre. Während der Dauer der Planungszonen dürfen innerhalb der Planungszonen keine Vorkehrungen getroffen werden, welche der Verwirklichung der Ziele und der Planungsabsichten in diesem Gebiet entgegenstehen. Bewilligungen für Bauten dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass sie die Verwirklichung der neuen Pläne oder Absichten nicht erschweren (Art. 29. Abs. 1 und 2 BauG). Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen die Festlegung der Planungszone während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Einsprachen gegen den Erlass der Planungszone haben nach Art. 29. Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung. Der Gemeinderat
Personelles / Finanzverwalter
Herr Luka Todorovic war in einem temporären Anstellungsverhältnis als Finanzverwalter bei der Gemeinde Hellikon tätig. Eine direkte Anstellung durch die Gemeinde Hellikon zum Jahresbeginn war vorgesehen, wurde von Herrn Todorovic jedoch nicht angetreten. Damit endete das Beschäftigungsverhältnis zum 31. Dezember 2025. Als Übergangslösung nahm Herr Michael Grauwiler seine Tätigkeit per 01. Januar 2026 auf und ist für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die laufenden Arbeiten der Finanzabteilung zuständig. Die Stelle des Finanzverwalters in der Gemeinde Hellikon wird neu ausgeschrieben. Der Gemeinderat
Korrekte Entsorgung Hundekot
Es kommt immer wieder vor, dass Hundekot in Wiesen, Feldern oder auf Privatgrundstücken nicht zusammengenommen und richtig entsorgt wird. Die Hundehalter/-innen werden gebeten, ihre Hunde nicht in den Wiesen, Feldern und auf Privatgrundstücken versäubern zu lassen bzw. den Hundekot korrekt zu entsorgen. Vielen Dank für die Mithilfe. Der Gemeinderat
Pro-Senectute-Mittagstisch
Am Mittwoch, 11. Februar, um 12 Uhr treffen wir uns im Wabrig-Stübli. Bei einem feinen Essen verbringen wir gemütlich Zeit miteinander. An- oder Abmeldungen bei Ursula Mohler, 079 447 39 78 bis Montag, 9. Februar, bis 18 Uhr. Es freuen sich: Erika & Ursula