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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 08-2025

Gemeinderatswahlen 2025

Gemeindepräsident Stephan Gemmet, Herznach und Vizepräsident Robert Schmid, Ueken stellen sich für eine nächste Amtsperiode nicht mehr zur Wahl. Stephan Gemmet gehört dem Rat seit 2014 und Robert Schmid seit 2016 an. Doris Frey, Ueken, Hansruedi Rubin und Gerhard Zumsteg beide Herznach stellen sich am 28. Sept. 2025 zur Wiederwahl. Innerhalb der drei bisherigen wurde bereits der Vorschlag zur Neubesetzung von Präsidium und Vizepräsident besprochen. Doris Frey, seit 8 Jahren Gemeinderätin, stellt sich als Präsidentin zur Wahl. Gerhard Zumsteg, seit 4 Jahren Mitglied im Gemeinderat kandidiert als Vizepräsident. Offen ist aktuell die Nachfolge von zwei Gemeinderäten. Gerne erteilen die bisherigen Mitglieder Auskunft über diese vielseitige Tätigkeit.

Anstellung Leiterin Bauverwaltung

Patricia Winter tritt ihre Stelle als Leiterin Bauverwaltung per 01.04.2025 an. Frau Winter bringt langjährige Erfahrung und ausgezeichnete Voraussetzungen für diese Stelle mit.

Wir wünschen Frau Winter einen guten Start und heissen sie bereits jetzt herzlich willkommen.

Strassensperrung Dienstag, 04.03.2025

Am Dienstag, 04. März 2025 wird infolge einer Krandemontage die Schulstrasse in Herznach beim ehemaligen Herde-Haus (zwischen Firma Rubin Elektrotechnik GmbH und dem Gemeindehaus) von 06:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Kirchstrasse. Besucher des Gemeindehauses werden gebeten, die Zufahrt via Kirchstrasse zu benützen.

Provisorische Steuerrechnung

In den nächsten Tagen erhalten alle steuerpflichtigen Personen die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuer für das Jahr 2025. Diese wird in der Regel aufgrund der Zahlen der Vorjahre erstellt. Sollten die Rechnung wesentlich von Ihren aktuellen finanziellen Verhältnissen abweichen, besteht natürlich die Möglichkeit, die Rechnung beim Steueramt anpassen zu lassen. Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober 2025 (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Ab dem 1. November 2025 werden Verzugszinsen. Auch für provisorische Rechnungen wird falls notwendig das ordentliche Inkasso inkl. dem Betreibungsverfahren durchgeführt. Für jede Zahlung, welche Sie vor der Fälligkeit leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.75 % p.a.. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.