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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 23-2025

Baugesuch

Baugesuch-Nr.: 2025-0030

Bauherrschaft: FB Data AG, Werkstrasse 12, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Temporäre Baustellenstrasse Technologiezentrum Laufenburg (TZL); Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 1261, 1262, Chaisterfeld; Zone: Landwirtschaftszone I, LWZ, Materialabbauzone, 2. Etappe, M; Zusatzbewilligung: Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Baubewilligungen, 5001 Aarau.

Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 06. Juni 2025 bis 07. Juli 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Einsicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden.

Erteilte Baubewilligung

Baugesuch-Nr.: 2025-0015; Bauherrschaft: Annina Mathys und Marc Meier, Sagiweg 6, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe und Eingangsvordach, Parzelle GB Kaisten Nr. 1195, Föhrenweg 2, W2a, Wohnzone 2-geschossig, ES II.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung an Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, geschlossen. Das Team der Gemeindeverwaltung dankt für das entgegengebrachte Verständnis.

Ressortverteilung Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 2. Juni 2025 wurde über die Ressortverteilung für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 beraten. Die Ressorts sind wie folgt festgelegt worden: • Gemeindeammann Oliver Brem (Stellvertretung: Willy Burkhalter): - Präsidiales/Repräsentationen; - Verwaltung/
Personal; - Finanzen; - Orts- und Regionalplanung; - Justiz und Polizei. • Vizeammann Willy Burkhalter (Stellvertretung: Raphael Lemblé): - Werke; - Strassen; - Unterhaltsbetriebe; - Entsorgung; - Friedhof. • Gemeinderat Raphael Lemblé (Stellvertretung: Stephan Wiestner): - Hochbau; - Liegenschaften EG und OB; - Forstwirtschaft; - Landwirtschaft; - Natur- und Landschaft; - Feuerwehr. • Gemeinderat Stephan Wiestner (Stellvertretung: Manuela Merkofer): - Soziales und Asylwesen; - Gesundheit; - Jugend und Alter; - Umweltschutz; - Militär und Zivilschutz. • Gemeinderätin Manuela Merkofer (Stellvertretung: Oliver Brem): - Bildung (inkl. Tagesstrukturen und Bibliothek); - Kultur, Vereine und Sport; - Ortsbürger; - Gewässer; - Jagd und Fischerei; - Öffentlicher Verkehr.

Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für ein Mitglied des Wahlbüros ist am Mittwoch, 28. Mai 2025, 12 Uhr, abgelaufen. Folgende Kandidatin hat sich fristgerecht für den freien Sitz angemeldet: Inna Barunina, 1988, von Kaisten AG, in 5083 Ittenthal, Oberer Chilacherweg 143. Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen, d.h. bis Dienstag, 10. Juni 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Das Wahlbüro

Gesamterneuerungswahlen
Amtsperiode 2026/29

Für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 28. September 2025 stellen sich folgende Personen zur Wiederwahl zur Verfügung: • Gemeinderat (5 Sitze): Oliver Brem, Willy Burkhalter, Stephan Wiestner und Manuela Merkofer • Gemeindeammann: Oliver Brem • Vizeammann: Willy Burkhalter • Finanzkommission (5 Sitze) Tanja Andres und Albert Gassmann • Steuerkommission (3 Sitze) Rolf Bähler • Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied): Markus Winter • Wahlbüro (3 Sitze): Oliver Strebel, Markus Winter • Wahlbüro-Ersatz (3 Sitze) Karin Finkbeiner, Sabrina Weber. Offen ist die Wahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025. Fristgerecht hat sich Frau Inna Barunina, Ittenthal, für den freien Sitz angemeldet. Die Nachmeldefrist läuft bis 10. Juni 2025, 12 Uhr (vgl. separate Publikation). Wird Frau Barunina gewählt, wird sie sich auch zur Wiederwahl für die Amtsperiode 2026/2029 als Mitglied des Wahlbüros zur Verfügung stellen. Sollte Frau Barunina als in stiller Wahl gewählt werden, ist im Wahlbüro für die Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/
2029 noch ein Sitz für ein Ersatzmitglied zu besetzen.

Raphael Lemblé, Gemeinderat, Markus Grunder, Rudolf Näf und Oliver Strebel von der Finanzkommission, Urs Märki und Urs Müller von der Steuerkommission sowie Luisa Häseli als Stimmenzählerin treten für die Amtsperiode 2026/29 nicht mehr zur Wahl an. Der Gemeinderat bedauert die Rücktritte und bedankt sich für den Einsatz zugunsten der Allgemeinheit.

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2022/25; Wahlprozedere

Mit dem 31. Dezember 2025 geht die laufende Amtsperiode zu Ende. Gemeinderat, Gemeindeammann, Vizeammann, Finanzkommission, Steuerkommission sowie Stimmenzähler müssen auf eine neue 4-jährige Amtsperiode gewählt werden. Der Termin der Gesamterneuerungswahlen ist auf den Abstimmungssonntag, 28. September 2025 festgesetzt worden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 30. November 2025 durchgeführt. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind die Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Kaisten zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, demnach bis spätestens, Montag, 18. August 2025, 12 Uhr, einzureichen. Da der letzte Tag für die Anmeldung dieses Jahr auf Mariä Himmelfahrt, 15. August 2025, fällt und dieser in Kaisten ein anerkannter Feiertag ist, verlängert sich die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nach § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 auf Montag, 18. August 2025, 12 Uhr. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage, Verwaltung/Betriebe, Online-Schalter, bezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR), auch wenn er/sie nicht angemeldet ist. Mit der Einreichung des Wahlvorschlags ist gleichzeitig die unwiderrufliche Annahme der allfälligen Wahl verbunden. Wer keinen Wahlvorschlag einreicht, aber im 1. Wahlgang gewählt wird, hat der Behörde innert 3 Tagen nach dem ersten Wahlgang zu erklären, ob er/sie die Wahl annimmt. Falls für den 1. Wahlgang weniger oder gleich viele Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt. Zu beachten ist, dass bei der Wahl des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns in jedem Fall eine Urnenabstimmung stattfindet, da im 1. Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen ist. Das Wahlbüro

Erstellung Temporäre Baustellenstrasse Technologiezentrum
Laufenburg (Tzl) Juli 2025 bis ca. Dezember 2028

Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau wird das Aushubmaterial (Deckschicht) in die naheliegende Deponie Langenacher in Kaisten und tiefer liegender Rheintalschotter wird in das Betonkieswerk, Münchwilen, abtransportiert. Die Transportfahrten für das Kiesmaterial gelangen über die Kantonsstrasse K462 via temporärer Baustellenstrasse südlich der Schaltanlage auf die Kantonsstrasse K463 und K130 nach Münchwilen. Die Zufahrt von Kies + Beton in Münchwilen zur Baugrube des geplanten Technologiezentrums ist über die Kantonsstrasse K463 und südlich auf der Strasse entlang des SBB-Bahntrassee in Richtung Laufenburg vorgesehen (Länge Abschnitt auf Kantonsstrasse: ca. 500 m). Die Verkehrsführung erfolgt im Uhrzeigersinn.

Verkehrsbeschränkungen: Bau­stellenstrasse Chaisterfeld/Obert

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Verfügende Behörde: Gemeinderat Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten. Verkehrsbeschränkungen: Baustellenstrasse Chaisterfeld/Obert (s. Übersichtsplan): • Baustellenverkehr im Einbahnverkehr • Aufhebung Fahrverbot im Gebiet Obert (für berechtigte Zubringer und Landwirtschaft).

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 06. Juni 2025 bis 07. Juli 2025 schriftlich beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Wahl von Tobias Gloor als Sachbearbeiter Finanzen

Herr Tobias Gloor ist als Sachbearbeiter der Abteilung Finanzen mit Stellenantritt am 1. Juli 2025 gewählt worden. Der Gemeinderat wie auch die Verwaltung freuen sich schon heute auf eine angenehme Zusammenarbeit und heissen Tobias Gloor herzlich willkommen.

Drittmeldepflicht

Gerne möchten wir alle privaten Vermieter sowie Verwaltungen darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-,
um- und wegziehende Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Es ist möglich, dies online https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home vorzunehmen. Bei Fragen zur Anwendung geben die Einwohner-dienste gerne Auskunft. Nach wie vor sind auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Kaisten

Gemeindeversammlung

Am Freitag, 13. Juni 2025, finden in der Mehrzweckhalle Kaisten die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung statt. Die Versammlung der Ortsbürger beginnt um 19.30 Uhr und die Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr. Bezüglich der zur Behandlung kommenden Traktanden wird auf die Vorlage verwiesen, welche allen Stimmberechtigten zugestellt worden ist und auf der Homepage der Gemeinde Kaisten unter https://www.kaisten.ch/sitzung/5236928 ersichtlich ist. Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Budgeteingaben 2026

Bereits ist es wieder soweit, die Budgetierung für das Jahr 2026 steht an. Anträge und Eingaben zum Budget sind bis spätestens 15. Juli 2025 schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Zu spät eintreffende Eingaben können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen. Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden. Für Unfälle, welche im Zusammenhang mit der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, haften die Grundeigentümer. In diesem Sinne danken wir für die Einleitung der notwendigen Schritte zur Erhöhung der Sicherheit.

Pro-Senectute-Mittagstisch
im Restaurant Rütihof

Am Dienstag, 10. Juni, kommen wir wieder zu einem gemeinsamen, gemütlichen Mittagessen zusammen. Alle Seniorinnen und Senioren und ihre Partner sind herzlich willkommen. Wir treffen uns ab 11 Uhr im Restaurant Rütihof, wo wir bei einem feinen Mittagessen die Geselligkeit geniessen. Wer eine Fahrgelegenheit braucht, melde sich bei Veronika Schmid. Der Alphornbus wartet um 10.40 Uhr beim Bauernhaus Wüth­rich und um 10.45 Uhr beim Gemeindehaus. Anfragen und / oder Abmeldungen bis Sonntag, 8. Juni, an Veronika Schmid, Tel. 062 874 27 30. Bisherige Teilnehmende melden sich bitte im Verhinderungsfall bitte ab.

Jubiläumsfest FSG Kaisten am
7. Juni – Wichtige Hinweise
zur Anreise

Shuttlebusbetrieb zwischen Gemeindehaus Kaisten und Festplatz während des gesamten Festbetriebes. Veloparkplätze beim Schützenhaus vorhanden. Autoparkplätze werden witterungsabhängig ausgeschildert – Signalisation beachten. Die FSG Kaisten freut sich auf ein stimmungsvolles Fest mit der Bevölkerung und Gästen aus nah und fern!

FTV Kaisten – slowUp

Am 15. Juni bewirten wir beim slowUp wieder an der Sporthalle Kaisten. Wir laden alle Passiv- und Ehrenmitglieder herzlich ein, bei uns vorbeizuschauen. Gerne könnt ihr uns auch aktiv beim Festbetrieb unterstützen oder uns einen Kuchen für den Verkauf beisteuern. Meldet euch gerne vorab bei Anita Jegge, 079 234 82 93.