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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2026

Verkehrsanordnung Möhlinstrasse

Im Amtsblatt vom 06.07.2026 wurden seitens Kanton die untenstehenden verkehrs­polizeilichen Anordnungen für die Gemeinde Maisprach publiziert: Betroffener Abschnitt: Möhlinstrasse; Örtlichkeit: 4464 Maisprach; Möhlinstrasse, ab Einmündung Langacherweg, ca. 170 m in nördliche Richtung (oberhalb Liegenschaft 114 / Hof Lang­acher). Massnahme: Tempo-30-Zone (Erweiterung); Rechtsmittel / Einsichtnahme: Gegen diese Anordnung kann gemäss Verwaltungsverfahrensgesetz innert 10 Ta-gen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben wer-den. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft - Polizei Basel-Landschaft, Verkehrspolizei, Verkehrssicherheit, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen. Frist: 10 Tage.

SRK-Fahrdienst Buus–Maisprach neu organisiert

Der Fahrdienst der Gemeinden Buus und Maisprach wird neu zusammengeführt und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Baselland (SRK BL) betrieben. Das Angebot richtet sich an Personen im AHV-Alter sowie an mobilitätseingeschränkte Einwohnerinnen und Einwohner und ermöglicht Fahrten zu Arztterminen, Spitalbesuchen oder Therapien. Weitere Informationen zum Angebot, zu den Tarifen sowie zur Anmeldung finden Sie im Infoblatt sowie auf den Webseiten der Gemeinden: www.buus.ch und www.maisprach.ch

Bewilligung Bike-Projekt
Möhlinbachtal

Der Kanton Aargau (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) hat den Einwohnergemeinden Buus und Maisprach beantragt, im Rahmen des Projekts «Bikeprojekt Region Möhlinbachtal» einen Mountainbike-Trail beziehungsweise ein zusammenhängendes Routennetz auszuschildern. Da sich Teile der geplanten Strecken auf den Gemeindegebieten von Buus und Maisprach befinden, braucht es dafür die Bewilligung der beiden Einwohnergemeinden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen können die Gemeinden ein entsprechendes Gesuch nur bewilligen, wenn vorgängig das Einverständnis des Amts für Wald und Wild beider Basel eingeholt wird. Dieses Einverständnis stellt eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens dar (§ 15 kWaV). Mit dem Schreiben vom
17. Juni 2026 hat das Amt für Wald und Wild beider Basel zum Vorhaben Stellung genommen und sein Einverständnis unter Auflagen erteilt. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Gemeinderat das vorliegende Projekt als nicht forstliche Kleinbaute bewilligen kann. Die beiden Gemeinderäte haben das Gesuch ebenfalls bewilligt. Der Entscheid der Gemeinderäte und die Pläne können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Homepage der Gemeinden www.maisprach.ch und www.buus.ch einzusehen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist nach Massgabe von § 20a Verwaltungsverfahrensgesetz BL kostenpflichtig.

Miete alter Werkhof Dorfplatz:

Am 07.05.2026 wurde der alte Werkhof beim Dorfplatz zur Miete ausgeschrieben. Bisherig sind keine Bewerbungen für die Miete eingegangen. Seitens Gemeinderat wurde entschieden, dass der Werkhof auch ohne Büroräume vermietet werden kann. Die grosse Werkhalle verfügt über zwei Eingangstore. Diese zwei Abschnitte des Werkhofes können einzeln für jeweils CHF 300.00 monatlich gemietet werden. Die feuerpolizeilichen Auflagen müssen je nach Gewerbe und Nutzung geprüft werden. Zudem wird erwartet, dass bei öffentlichen Anlässen die Vorplätze der Gemeinde und den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die Mietdauer ist begrenzt und beträgt mindestens zwei Jahre. Bewerbungen für die Miete können bis zum 31.07.2026 an die Gemeindeverwaltung schriftlich oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) eingereicht werden. Es gelten folgende Vergabekriterien: 1. Prio. Unternehmungen/Betriebe von Maisprach, 2. Prio. Einwohner/innen von Maisprach, 3. Prio Auswärtige Personen und Unternehmungen. Bei mehreren Bewerbungen gleicher Priorität entscheidet das Losverfahren. An ei-ner möglichen Auslosung können die Bewerber/innen anwesend sein. Für Besichtigungen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Kunststoffsammlung

Dienstag, 14. Juli. Die nächsten Sammelsack-Verkaufsstellen sind der Mühle-Laden Graf Maisprach, die Gemeindeverwaltung und der Volg Buus; die Hirschenapotheke und die Metzgerei Tschannen in Magden. GAF