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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2025

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2025; Veröffentlichung Beschlüsse

Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11.06.2025 veröffentlicht: 1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13.11.2024. 2. Rechnungsablage 2024 (Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung). Die vorstehenden Geschäfte wurden an der Gemeindeversammlung genehmigt. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Innert 30 Tagen ab Veröffentlichung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung verlangt werden. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juli 2025. Gemeinderat

Temporäres Fahrverbot zwischen Oberhofen AG und Wil AG

Bei den Arbeiten für die Sanierung des Deckbelags der Kantonsstrasse K287 Oberhofen wurde nach der Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage festgestellt, dass die Aeschstrasse als Aus-weichstrecke zwischen Oberhofen AG und Wil AG vermehrt befahren wurde. Der Gemeinderat hat deshalb ein temporäres Fahrverbot für Motorräder und Autos mit dem Zusatz «Land- und Forstwirtschaft gestattet» veranlasst. Ein temporäres Fahrverbot gilt für die Zeitdauer von 60 Tagen. Gemeinderat

Auflage Baugesuch

• Bauherrschaft: Reto und Martina Friedli, Schulhausstrasse 27, 5277 Hottwil; Grundeigentümer/in: Martina Friedli, Schulhausstrasse 27, 5277 Hottwil; Projektverfasser/in: Vögeli Architekten AG, Grossacherstrasse 6, 5314 Kleindöttingen; Bauvorhaben: Energetische Dach- und Fassadensanierung; Standort: Parzelle Nr. 2426, Schulhausstrasse 27, 5277 Hottwil; Zone: Wohnzone W2. Das Baugesuch liegt vom 23.06.2025 bis 23.07.2025 während den Bürostunden in der Ge-meindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei

Baubewilligungen erteilt

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: • Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Sabrina Müller, Baslerstrasse 34, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: G. Schmid Bauplanungen, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz; Bauvorhaben: Teilsanierung Einfamilienhaus; Standort: Parzelle Nr. 115, Kellermatt 178, 5276 Wil AG; Zone: Wohnzone W2. • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hugo Müller, Mitteldorfstrasse 48, 5276 Wil AG; Projektverfasser: Müller-Bau, Ruedi Müller, Binzmatt 157, 5273 Oberhofen AG; Bauvorhaben: Anbau Unterstand/Carport an bestehende Liegenschaft; Standort: Parzelle Nr. 99, Mitteldorfstrasse 48, 5276 Wil AG; Zone: Dorfkernzone D. • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Bernhard Henes und Renate Reiss, Rebberg 175, 5275 Etzgen; Projektverfasserin: R. Hegi AG, Hauptstrasse 100, 5274 Mettau; Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Aufdach-PV-Anlage; Standort: Parzelle Nr. 1490, Rebberg 175, 5275 Etzgen; Zone: Wohnzone W2. • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Adrian und Stephanie Bürki, Schwarzrüttistrasse 230, 5275 Etzgen; Projektverfasser: Adrian Bürki, Schwarzrüttistrasse 230, 5275 Etzgen; Bauvorhaben: Sichtschutzwand; Standort: Parzelle Nr. 1475, Schwarzrüttistrasse 230, 5275 Etzgen; Zone: Wohnzone W2. Gemeindekanzlei

Abwasserverband Mettauertal / Veröffentlichung
Vorstandsbeschlüsse

Der Vorstand des Abwasserverbandes Mettauertal (Gemeinden Gansingen und Mettauertal) hat am 04.06.2025 die Rechnung 2024 sowie einen Nachtragskredit über Fr. 21’500 inkl. MWST für das Spülen und für Kanal-TV-Aufnahmen des Verbandskanals genehmigt. Beide Beschlüsse unterliegen gemäss § 16 der Satzungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Die Rechnung kann bei den Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden eingesehen werden. Abwasserverband Mettauertal

Klimaspaziergang in Wil AG

Das Klima wandelt sich auch in der Gemeinde Mettauertal. Hitzetage und Tropennächte nehmen zu und werden in Zukunft häufiger auftreten. Das Natu­rama Aargau führt dazu einen Klimaspaziergang in Wil AG durch. Dabei werden Hitzeinseln und kühle Orte identifiziert und mögliche Massnahmen aufgezeigt. Unterwegs werden die Oberflächentemperaturen gemessen, die Klimakarten analysiert und die Klimaprognosen für die Gemeinde Mettauertal besprochen. Der Anlass gibt praktische Tipps und findet statt am: Mittwoch, 13.08.2025, von 18:00 bis 20:00 Uhr (Verschiebedatum: 19.08.2025). Treffpunkt: Parkplatz bei der Schule in Wil AG. Anmeldung bis 11.08.2025 unter www.naturama.ch/klimaspaziergaenge. Die Teilnahme ist kostenlos. Gemeindekanzlei