Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10.04.2026 bis 11.05.2026 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 13.04.2026 bis 12.05.2026 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuchnummer: 2026-035
Bauherrschaft: Gemeinde Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/in: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf; Projektverfasser/in: Bauherrschaft; Bauobjekt: Infotafel, Wegweiser und Velofahren abseits von Waldstrassen; Lage: Diverse; Zone: Diverse.
Öffentliche Auflage Baugesuch und Gesuch für das Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Ort: Gemeindekanzleien Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Auflage: 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten. Gesuchstellerinnen: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Baugesuch und Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen (nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998. Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Gegen das Baugesuch und die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Der Gemeinderat
Leinenpflicht für Hunde
Jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Im Frühling brauchen die Wildtiere einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht. Mehr Infos auf ag.ch.
Kunststoffsammlung Möhlin Nord und Süd
Mittwoch, 15. April. Kunststoffsammelsack- Verkaufsstellen: Volg Ryburg und Oberdorf, Gemeindeverwaltung, Migros, Kiosk Kanzleistrasse, Coop. GAF
Natur- und Vogelschutz Möhlin
«100 Jahre Natur- und Vogelschutz Möhlin»
1. Einweihung Storchenwiese: Samstag, 25. April, 11 bis 12.30 Uhr; Treffpunkt: Storchenwiese (neben Storchenstation und Spielplatz). 2. Jubiläumsfest: Samstag, 25. April, 14 bis 17 Uhr; Ort: Bata Clubhaus, Bata Park Möhlin. Weitere Infos auf unserer Homepage www.moehlin-natur.ch
Senioren für Senioren
Die Kaffeestube ist montags und freitags von 9 bis 11 Uhr geöffnet. Jeweils am Freitag findet in der Kaffeestube ab 10 Uhr die «Smartphone Fragestunde» statt. Siehe auch Webseite! – Der nächste Jass-Nachmittag findet wieder am 21. April um 14 Uhr im Restaurant Bahnhof statt. Weiter Infos auf unserer Webseite www.sfs-moehlin.ch
Christkatholischer Frauenverein
Donnerstag, 23. April, 14 Uhr, Frauentreff am Nachmittag, Kirchgemeindehaus. Wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet sich bitte bei Anita Weidmann, Tel. 079 448 38 92. – Donnerstag, 23. April, 19 Uhr, Schmuckworkshop, Kirchgemeindehaus; anmelden bei Sandra Ledermann, Tel. 079 480 21 01.
Christkatholischer Männerverein
Donnerstag, 16. April, 14 Uhr, Jassen im Kirchgemeindehaus. Jasser*innen sind herzlich willkommen. Der Vorstand
Schützengesellschaft
Ausw. Schiessen; Grenzschutzschiessen Stein/ Münchw. (A-Meisterschaft), Gheischiessen Wegenstetten, Fluhschiessen Obermumpf: Samstag. 11. April, von 8 bis 12, 13 bis 17 Uhr, Sonntag, 9 bis 12 Uhr; Obermumpf zusätzlich Freitag, 10. April, von 18 bis 20 Uhr.