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«Neues Erbrecht/Vorsorgeauftrag»: Öffentliches Referat am Mittwoch, 7. Juni, um 14 Uhr im SteinliChäller, Möhlin

(eing.) Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Damit verbunden sind verschiedene Änderungen. Was muss man wissen und was ist zu tun? Das von der Gemeinde Möhlin und dem Verein Senioren für Senioren organisierte Referat wird auf die verschiedenen Fragen Auskunft geben.

Dem eigenen Willen Ausdruck geben, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten klare Verhältnisse schaffen, das Vermögen zu Lebzeiten verteilen oder als Erbe Bescheid wissen: Dieses Referat zeigt, worauf man achten muss.
Wie verfasse ich ein Testament? In welchem Ausmass kann ich meine Ehefrau, meinen Lebenspartner begünstigen? Was sollte ich zu Lebzei-ten regeln, um Konflikte unter den Erben zu vermeiden? Das Referat geht auf die Bedürfnisse von Verheirateten, Patchworkfamilien, Alleinstehenden, Eigenheimbesitzern und Unternehmern ein. Es gibt fundierte Ratschläge für die Nachlassregelung und Erbteilung. Viele Beispiele werden erläutert.
Referent ist David Fuhrer, Rechtsanwalt und Notar, Studer Anwälte und Notar, Laufenburg, Frick und Möhlin. Zudem ist er Autor des Beobachter-Ratgebers «Testament und Erbschaft».
Anmeldungen sind erwünscht
Schriftliche Anmeldung an Franz Kohler, Soleweg 10, 4313 Möhlin, oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder via Webseite www.sfs-moehlin.ch, Ankündigungen/Aktivitäten, Anmeldung für Aktivitäten. Anmeldeschluss: Mittwoch, 31. Mai.