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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2025

Leinenpflicht für Hunde

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.

Tretrecht

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigen-tums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.

Feuerwehr Sisslerfeld

Siehe unter Sisseln.