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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 12-2024

Baugesuch

Bauherr und Grundeigentümer: Güntert Paul, Hauptstrasse 29, 4322 Mumpf; Projektverfasser: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 134, AGV 255, Hauptstrasse 29; Bauvorhaben: Dachsanierung mit neuer Solaranlage. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 21.03.2024 bis 19.04.2024 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Bauverwaltung

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; ­Wahlgang vom 9. Juni 2024; ­Nachnomination

Am 9. Juni 2024 findet der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates statt. Innert der gesetzten Anmeldefrist sind keine Anmeldungen eingegangen. Da weniger wählbare Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation (das heisst bis am Montag, 25. März 2024, 12:00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro.

Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen

Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Ab sofort ist es möglich, uns diese Meldungen online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: «Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/ Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)» zu übermitteln. Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Mumpf

eUmzug CH – Umzug online melden

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Welche meldepflichtigen Personen von der elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter dem Link https://ag.eumzug.swiss ersichtlich. Auf der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 062 866 11 11.

Der Osterhase kommt am ­Mittwoch, 27. März

und versteckt viele bunte Eier und Schokohasen für die Kinder. Treffpunkt um 14.30 Uhr auf dem Pausenplatz des Primarschulhauses Kapf. Gemeinsamer Spaziergang zur Buchwaldhütte. Kinder bis 3. Klasse bitte in Begleitung eines Erwachsenen. Der Anlass findet bei jedem Wetter statt. Gratis Hotdogs und Getränke für alle. Die Kulturkommission Mumpf freut sich auf viele Teilnehmer.

Mittagstisch Obermumpf

Am Mittagstisch vom Dienstag, 26. März, gibt es Salat, Köttbullar (schwedische Fleischbällchen) mit Reis und Gemüse sowie Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.