Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 25.06.2026 veröffentlicht. • Ortsbürgergemeinde: 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 27.11.2025; 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2025; 3. Genehmigung Jahresrechnung 2025. • Einwohnergemeinde: 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 27.11.2025; 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2025; 3. Genehmigung Kreditabrechnungen a) Ersatz Sportplatzbeleuchtung b) Sanierung Hofzufahrten Pilger und Schwefelschür; 4. Genehmigung Jahresrechnung 2025; 5. Genehmigung Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 140’000 für den Ersatz der Wasserleitung «Hinterbühlstrasse – Dorfstrasse». Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst. Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtsgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/5 der Stimmberechtigten (Einwohnergemeinde) das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 03. August 2026. Gemeinderat
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 06. Juli bis Freitag, 07. August reduziert geöffnet. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Dienstag bis Donnerstag durchgehend von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Wir sind nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da (Tel. 062 867 60 40). In dringenden Fällen (Todesfall etc.) bitten wir Sie, die Nummer 062 867 60 42 zu wählen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Sommertage.
Regionales Steueramt Frick
Knapp 53 % aller Steuererklärungen 2025 haben wir erhalten. Dafür danken wir Ihnen bestens. Wir bitten all jene, welche ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies umgehend nachzuholen. Sie können sich das Ausfüllen vereinfachen, indem Sie das Steuerprogramm eTAX AARGAU verwenden. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (Link) abgerufen werden. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, bitten wir Sie um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Dienste» – «Online-Schalter» – «Fristerstreckung Steuererklärung» elektronisch möglich. Sie erleichtern uns damit die Arbeit wesentlich. Alle Pflichtigen, welche bis 8. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden von uns eine Mahnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Mahnung kostenpflichtig ist. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick