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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2026

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Am Freitag, 03.07.2026. bleiben der Schalter und die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Für Notfälle können das Bestattungsamt und die technischen Betriebe unter der Pikettnummer 062 873 25 12 erreicht werden. Am Dienstag, 07.07.2026, schliessen der Schalter und die Büros um 17.00 Uhr. Weitere Informationen und Online-Dienstleistungen finden Sie unter www.obermumpf.ch. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Gemeindekanzlei

Einwohnergemeindeversammlung
vom 23. Juni 2026

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2026 haben von 714 Stimmberechtigten 37 teilgenommen. Das Beschlussquorum von 142 (1/5 der Stimmberechtigten) konnte somit nicht erreicht werden und es unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 25 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025; 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates über das Geschäftsjahr 2025; 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde; 4. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 436‘000.00 für die Sanierung der Kanalisationsleitung Leueren und die Verlegung der Sauberwasserleitung; 5. Genehmigung der Änderung der Satzungen des Primarschulverbandes Fischingertal. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten (derzeit 74) das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftsbogen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Re-ferendumsfrist läuft in der Zeit vom 03.07.2026 – 03.08.2026. Der Gemeinderat.

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Daniel und Gabriela Stocker, Mühlacker 17, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 292, Hauptstrasse 16; Bauvorhaben: Ersatz bestehender Hackschnitzelkessel.

Transportkostenrückerstattung für
auswärtigen Schulbesuch

Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2025 bis Juli 2026). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell Fr. 542.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Schupfart und Mumpf (3. bis 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Die Abteilung Finanzen