Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 721.01) und die dazugehörige Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) hat der Gemeinderat Obermumpf folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Angerwegli, Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13). Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 09.10.2026 bis 09.11.2026 beim Gemeinderat Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Gemeinderat
Wasserzählerablesung
Vielen Dank für alle eingereichten Ablesekarten. Diejenigen, welche die Ablesekarte noch nicht eingereicht haben, bitten wir um Erledigung bis am 9. Oktober 2026. Sie können dies vorzugsweise direkt auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) eingeben. Vielen Dank für die direkte Unterstützung. Die Abteilung Finanzen
Bienenhaltung
Die Bienenhalter von Obermumpf werden gebeten, der Abteilung Finanzen (+41 62 873 14 09 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis am 16. Oktober 2026 die Anzahl der Bienenvölker mitzuteilen und zu belegen, damit der Gemeindebeitrag ausbezahlt werden kann. Die Abteilung Finanzen