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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 23-2025

Öffnungszeiten der Gemeinde­verwaltung an Pfingstmontag

Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung Oeschgen geschlossen. Ab Dienstag, 10. Juni 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Zur Regelung der administrativen und organisatorischen Belange im Zusammenhang mit Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung schöne Feiertage. Vielen Dank für das Verständnis.

Voranzeige: Neuzuzügeranlass
am 24. August 2025

Am 24. August 2025 wird der traditionelle Neuzuzügeranlass durchgeführt. Wenn Sie seit dem 1. Juli 2023 zugezogen sind, freuen wir uns, wenn Sie sich den Termin reservieren. Die Einladung folgt im Juli.

Subventionierung
Instrumentalunterricht

Bisher subventionierte die Gemeinde Oeschgen Instrumentalunterricht an der Musikschule Frick nur bei Standardlektionen bis 25 Minuten. Im Sinne der Angleichung an die umliegenden Gemeinden beschloss der Gemeinderat Oeschgen, dass auch Lektionseinheiten von 30, 35 oder 40 Minuten bei der Musikschule Frick für Schulkinder subventioniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Musikschule Frick.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen und Strasseninnenkurven. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundstückbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 31. Juli 2025 vorzunehmen. Sofern Mängel bestehen, werden die betroffenen Grundeigentümer mittels Schreiben gebeten, die betroffenen Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Sollten danach noch immer Mängel bestehen, wird der Rückschnitt zu Lasten der Grundeigentümer durch die Gemeinde vorgenommen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.

Baubewilligung

Der Gemeinderat Oeschgen erteilte folgende Baubewilligung: – Daniela Ochsner und Andreas Stebler, Parzelle 224, Rebbauzone, Wendeplatz für Rebtraktor, Zugangsweg zu Wendeplatz (nachträglich). Gemeinderat Oeschgen