(rhp) Im Namen des Vorstands SeniorInnen für SeniorInnen Rheinfelden, SfS, begrüsste Rainer H. Porschien um 15 Uhr eine Vielzahl älterer Menschen, um den Vortrag «Wenn das Geld nicht reicht – Finanzielle Sicherheit im Alter» von Raphael Zumsteg von Pro Senectute AG zu hören.
Der Referent kennt die Fragen und Bedenken der älteren Generation. Begleitet wurde er von Sibylle Freiermuth, Leiterin der Geschäftsstelle Pro Senectute Rheinfelden, die mit vielen Prospekten für nachlesbare Informationen gesorgt hat.
Für den Einstieg zum Thema Altersarmut war es wichtig zu wissen, wieviel ältere Menschen in Rheinfelden leben und welchen prozentualen Anteil sie an der Gesamtbevölkerung repräsentieren. Die Angaben sind sehr aktuell und von Ende Dezember 2023.
Zu diesem Zeitpunkt lebten insgesamt 13 810 Menschen in Rheinfelden. Die Gruppe der über
60-jährigen Personen betrug 3853. Die 60-Plus-Generation stellt nachBerechnungen also mehr als ein Viertel der Rheinfelder Gesamtbevölkerung. Damit ist auch deutlich zu erkennen, dass die zukünftige Planung das Thema «Alter» noch mehr berücksichtigen muss, denn die Tendenz für diese Gruppe ist steigend. Das nächste Thema war den Risikofaktoren für Altersarmut gewidmet. Es sind fünf Punkte, die einen grossen Einfluss haben. Hierzu gehören Bildung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Zivilstand und Wohnort. Die Auswirkungen der Altersarmut zeigen sich u.a. im Bereich Gesundheit und hier besonders im Bereich der psychischen Gesundheit. Bei Altersarmut nimmt die Einsamkeit stark zu und die Zufriedenheit ab.
Ergänzungsleistungen möglich
Um die Altersarmut zu lindern, gibt es in unserem Sozialsystem die Möglichkeit des Bezugs von Ergänzungsleistungen (EL). Gesamtschweizerisch werden rund 15.7 % mögliche EL bei den AHV-Beziehenden nicht gestellt. Der Grund ist häufig Unkenntnis, aber auch bewusster Verzicht aufgrund des administrativen Aufwands. Ein weiterer Grund ist Scham und Angst. Man man fürchtet soziale Ausgrenzung und anspruchsberechtigte ausländische Bewohner haben Angst, dass sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Ein weiterer Faktor ist das Geschlecht. Frauen kommen doppelt so häufig als Männer in die Lage, im Alter nicht ausreichend Einkommen zu beziehen. Gründe sind zum einen Ausfallzeiten durch Kinderbetreuung oder Trennung vom Partner, wobei verwitwete Frauen besonders stark betroffen sind.
Vorraussetzungen müssen erfüllt sein
Im nächsten Schritt wurde erklärt, wie und wofür EL ausgezahlt werden können. Zum einen sind es jährliche Zahlungen, die monatlich bezahlt werden und zusätzlich Vergütungen für krankheitsbedingte Aufwendungen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum einen der Anspruch auf AHV-Leistungen, ein maximales Vermögen von 100 000 Franken für Einzelpersonen und CHF 200 000 Franken für Paare. Der Wohnsitz und der Aufenthalt muss in der Schweiz sein. Selbstbewohnte Liegenschaften werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Ein wichtiges Fazit ist, lieber einen Antrag früher als zu spät stellen, damit keine Anspruchszeiten verfallen. Auf die genaue Berechnung kann hier nicht eingegangen werden, da diese je nach Wohnort und Kanton sehr unterschiedlich sein kann. Es gibt Beratungsstellen an den jeweiligen Sozialdiensten der Gemeinde, an kirchliche Beratungsstellen und Pro Senectute.
Eine weitere wenig bekannte Unterstützungsmassnahme ist die Hilflosenentschädigung. Diese ist an die AHV gebunden, wird in 3 Stufen eingeteilt und setzt eine Hilflosigkeit von 6 Monaten voraus. Ein vorhandenes Vermögen hat hier bei der Berechnung keinen Einfluss.
Zusätzlich kann man für eine individuelle Finanzhilfe bei Pro Senectute nachfragen. Es gibt zum einen eine individuelle Prüfung der Situation in Form einer Beratungsleistung, zum anderen kann es subsidiär zusätzliche Leistungen zu den gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen geben. Das Wichtigste ist, dass auf diese Leistungen kein Rechtsanspruch besteht. Zu diesem Bereich gehören zum Beispiel Brillen, Hörhilfen, Beiträge zu Anschaffungen, Umzugskosten und Mietnebenkosten. Für Beteiligungen an soziokulturellen Aktivitäten stehen maximal pro Person und Jahr 800 Franken zur Verfügung. Hier ist zu beachten, dass die Voraussetzungen eine finanzielle Notlage sein muss, dass ein Anspruch auf EL besteht und das Vermögen für eine Einzelperson 10 000 Franken, für ein Paar 20 000 Franken nicht übersteigen darf.
Fragen aus dem Publikum
Zum Schluss gab es auch verschiedene Fragen aus dem Publikum, wobei eine wichtige eine mögliche Erbschaft, bzw. im Todesfall bei Vermögen eine allfällige Rückzahlung betraf. Wichtig ist, dass Personen die EL beziehen Veränderungen in den Einkommensverhältnissen sicherheitshalber immer melden sollten, damit bei einer Überprüfung kein böses Erwachen passiert. Ist bei einem Todesfall eines EL-Beziehenden und einem vorhandenen Vermögen mehr als 40 000 Franken im Nachlass, wird das Erbe bis zu diesem Grenzwert nicht angetastet. Ein allfälliger Mehrbetrag fällt an die EL zurück.
Das Fazit von diesem Vortrag ist, dass keiner in diesem Land allein gelassen wird. Es gibt Hilfen, aber man muss sich selbst darum bemühen und die notwendigen Anträge stellen. Wer keine Hilfe findet, kann sich immer an Pro Senectute wenden, damit die notwendigen Anträge gestellt werden können. Der Vortrag wurde mit einem grossen Beifall verdankt und Markus Gisler, CoPräsident SfS, durfte dem Referenten für den spannenden und sehr informativen Vortrag etwas Tranksame aus dem Weinkeller überreichen. Im Anschluss standen Raphael Zumsteg und Sibylle Freiermuth den Interessierten für persönliche Fragen zur Verfügung.