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SVP Rheinfelden empfiehlt viermal Ja und einmal Nein

(svp) Der Vorstand der SVP Rheinfelden hat bei seiner letzten Sitzung die Parolen für die Abstimmungen vom 24. November gefasst:

– Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen: Es ist unbestritten, dass das Autobahnnetz dem Bedarf von Bevölkerung und Wirtschaft nicht mehr genügt. Jeden Tag bricht der Verkehr an Schlüsselstellen des Netzes zusammen. Der Mehrverkehr seit der Planung des Autobahnnetzes vor mehr als 50 Jahren ist da; er entsteht nicht durch bessere Autobahnen, sondern durch Wachstum der Bevölkerung und der Wirtschaft. Auch der Verlust an Kulturland hält sich in engen Grenzen, so dass auch der Bauernverband der Vorlage zustimmt. Die SVP empfiehlt eine Annahme dieser Vorlage.
– Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete): Diese Vorlage unterbindet Missbrauch bei der Untermiete, indem es wichtige Punkte klarstellt. Dadurch wird nicht nur das Eigentum gestärkt, sondern auch der Frieden unter den Bewohnern einer selben Liegenschaft. Die SVP empfiehlt auch zu dieser Vorlage ein Ja.
– Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs): Auch hier geht es darum, die Eigentumsrechte zu verbessern, speziell für kleine Vermieter. Es klärt die Rechtslage, reduziert die Bürokratie und das Risiko langer Prozesse. Deswegen stimmt die SVP auch dieser Vorlage zu.
– Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen): Von dieser Vorlage sind keine Wunder zu erwarten; sie wird nicht zu einer dramatischen Reduktion der Krankenkassenprämien bewirken, und sie ist ein typisch schweizerischer Kompromiss. Aber sie beseitigt einen wichtigen Anreiz zur stationären Behandlung von Patienten, die auch ambulant behandelt werden könnten. Mehr ambulante statt stationäre Behandlungen führen nicht nur zu bedeutenden Einsparungen, sie sind auch für die Patienten fast immer besser. Auch hier empfiehlt die SVP eine Annahme.

Stimmrechtsalter 16
– Aargauische Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)»: Mit 16 Jahren ist man nicht vertragsfähig, nicht steuerpflichtig und nicht vollständig strafmündig. Man darf keine Zigaretten kaufen und kein Auto oder Motorrad führen. Nach Ansicht der Initianten soll man aber in diesem Alter abstimmen und wählen dürfen. Das ist nicht nur widersinnig, es mindert auch die Bedeutung des Stimmrechts und die Verantwortung, die damit einhergeht. Wer sich vor dem Mündigkeitsalter politisch betätigen will, hat dazu vielfältige Möglichkeiten, von der Mitgliedschaft in einer Jungpartei über das Verfassen von Leserbriefen und anderen öffentlichen Äusserungen bis zur Teilnahme an Jugendparlamenten. Die SVP lehnt diese Initiative ab und empfiehlt ein Nein dazu.
Die SVP dankt jetzt schon allen, die am 24. November an die Urne gehen, für ihre Teilnahme an unserem demokratischen Prozess.