Bauherrschaft: Jovan Miljkovic, Rütistrasse 24c, 4332 Stein, Biljana Miljkovic, Rütistrasse 24c, 4332 Stein; Grundeigentümer: Jovan Miljkovic, Rütistrasse 24c, 4332 Stein, Biljana Miljkovic, Rütistrasse 24c, 4332 Stein; Projektverfasser: Jovan Miljkovic, Rütistrasse 24c, 4332 Stein, Biljana Miljkovic, Rütistrasse 24c, 4332 Stein; Bauvorhaben: Sicherung und Sanierung der bestehenden Hanglage, Vorrichtung durch zusätzliches Fundament und Stahlbeton/Mauerwerk; Ortslage: Rütistrasse 24c, Parzelle-Nr. 1273, GB Stein AG.
Die öffentliche Auflage findet vom 06.02.2026 bis 09.03.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Die PostCom äussert sich zur beabsichtigten Schliessung der Steiner Poststelle
Bekanntlich will die Schweizerische Post die Poststelle in Stein schnellstmöglich schliessen. Die Alternative ist eine Postagentur bei einem Detailhändler. Das Dienstleistungsangebot wird dadurch eingeschränkt. Ein Vorteil wären die längeren Öffnungszeiten. Der Gemeinderat setzt sich für den Erhalt der Poststelle in unserem Dorf ein. Gegen die Schliessungsverfügung der Post hat der Gemeinderat Beschwerde bei der PostCom eingereicht. Dies ist die Eidgenössische Postkommission, welche den Parteien eine Empfehlung abgibt. Am 30. Januar 2026 ist die Empfehlung der PostCom eingetroffen. Demnach steht der Entscheid der Post im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ermöglicht nach wie vor eine gute postalische Grundversorgung im fraglichen Gebiet. Der Entscheid ist daher nach der Beurteilung der PostCom nicht zu beanstanden. Leider war diese Beurteilung so zu erwarten. Somit hat die Schweizerische Post nun freie Hand, die Poststelle in Stein zu schliessen und durch eine Postagentur zu ersetzen. Gemeinderat
Aufnahme- und Entsorgungspflicht von Hundekot
Gemäss Hundegesetz sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen den Hundekot aufzunehmen und korrekt zu entsorgen. Das Liegenlassen von Hundekot auf Gehwegen, öffentlichen Anlagen, im Wald oder in Feldern ist nicht nur verboten und eklig, sondern kann auch der Gesundheit schaden. Neben den Fussgängerinnen und Fussgängern sind andere Tiere und die Landwirtschaft die Leidtragenden. Draussen, wo wir uns aufhalten und unsere Nahrung produziert wird, können durch liegengelassenen Hundekot Krankheitserreger übertragen werden, welche bei Menschen und Tieren zu gefährlichen Infektionen führen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden. Deshalb wird an die Hundehalterinnen und -halter appelliert, ihrer Aufnahmepflicht nachzukommen, den Hundekot einzusammeln und im nächsten Robidog-Behälter zu entsorgen. Gemeindekanzlei
Pro Senectute-Mittagstisch
Wir treffen uns am 6. Februar um 11.30 Uhr im Begegnungsraum Rheinfels-Park zu einem fasnächtlichen gemeinsamen Mittagessen. Anschliessend spielen wir Lotto oder jassen. Abmeldungen bitte an Brigitte Glauser, Tel. 079 343 25 84. Neue Gäste sind herzlich willkommen. Wenn Sie bei einem guten Essen gerne Kontakt mit anderen Senioren pflegen möchten, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Anmeldungen zur Kontaktaufnahme an gleiche Telefonnummer. Der Anlass findet alle zwei Wochen, jeweils am Freitag, statt.