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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2025 (2)

Räumliches Entwicklungsleitbild (REL)

Die heutige Bauordnung und der Bauzonenplan der Gemeinde Wallbach wurden 1998 von der Gemeindeversammlung genehmigt. Damit ist der Planungshorizont überschritten. Eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist erforderlich. Der Gemeinderat hat mit der Bau- und Planungskommission und unter Beizug der Metron Raumplanung AG das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet. Das REL ist eine Bestandsaufnahme der Ortsplanung, zeigt die Handlungsfelder der Revision auf und bildet somit die Ausgangslage für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Am Donnerstagabend, 12. Juni, 19.00 Uhr, findet ein öffentlicher Informationsabend im Gemeindesaal statt. Die öffentliche Mitwirkung zum Räumlichen Entwicklungsleitbild erfolgt vom 12. Juni bis am 31. August 2025. Die Dokumente können auf wallbach.ch/Aktuelles heruntergeladen werden. In Papierform liegen die Dokumente auf der Gemeindekanzlei auf. Die Bevölkerung von Wallbach sowie alle Liegenschafts- und Grundstückbesitzenden können zum REL innerhalb der Auflagefrist Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Alle Mitwirkenden sind eingeladen, ihre Eingabe bis am 31. August 2025 über die Mail-Adresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einzureichen. Wenn dies nicht per Mail möglich ist, sind Stellungnahmen ebenfalls bis zum genannten Datum an folgende Adresse zu senden: Gemeinderat Wallbach, Mitwirkung REL, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach. Auskünfte/Fragen zum Verfahren sind ebenfalls über die Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einzureichen. Der Gemeinderat dankt für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung. Gemeinderat

Einwohner-Gemeindeversammlung

Am Montag, 16. Juni, 19.00 Uhr, findet im Gemeindesaal die Einwohner-Gemeindeversammlung statt. Die Gemeindeversammlung ist grundsätzlich öffentlich, sodass auch nicht stimmberechtigte Personen als Gäste anwesend sein dürfen. Ein Rede- oder Antrags- u. Stimmrecht steht den Gästen jedoch nicht zu. Wer als Gast an der Versammlung teilnehmen möchte, wird gebeten, sich vor der Versammlung bei der Gemeindekanzlei oder spätestens bei der Eingangskontrolle zur Versammlung anzumelden. Für die Gäste sind Sitzplätze auf der Empore im Gemeindesaal reserviert. Die Gemeindeversammlung der Ortsbürger wird am Mittwoch, 18. Juni, im Waldhaus durchgeführt. Gemeinderat

Gemeinderatswahlen 2026/29

Am 15. Juni findet der 1. Wahlgang der Gemeinderatswahlen 2026/29 statt. Falls im 1. Wahlgang die Wahl von 5 Mitgliedern in den Gemeinderat nicht vollständig zu Stande kommt, ist ein
2. Wahlgang durchzuführen. Dabei ist die Anmeldefrist zu beachten. Kandidatinnen und Kandidaten für den 2. Wahlgang müssen innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung muss bis am Mittwoch, 25. Juni, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden oder eingetroffen sein. Das Anmeldeformular ist auf der Gemeindekanzlei erhältlich oder kann auf der Homepage unter «Aktuelles/Neuigkeiten» heruntergeladen werden. Wählbar im 2. Wahlgang ist jede/r in Wallbach wohnhafte Stimmberechtigte, auch wenn im
1. Wahlgang keine Kandidatur erfolgte. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Gehen neue Anmeldungen ein wird ein 2. Wahlgang an der Urne durchgeführt. Der Gemeinderat hat einen allfälligen 2. Wahlgang auf den 10. August 2025 festgesetzt. Wahlbüro/Gemeindekanzlei

Handdruckspritze ­Feuerwehrverein Wallbach

Wir laden alle Mitglieder vom Feuerwehrverein Wallbach herzlich zur Handdruckspritze ein. Treffpunkt am Freitag, 20.6. um 19 Uhr bei der alten Schmitte in Wallbach.

Schützenbund

Obligatorische Übung 300 Meter. Pers. STGW, Gehörschutz, Dienstbüchlein, Leistungsausweis, Aufforderrung mit Klebeetikette und ID sind mitzubringen. Weitere Daten: 25. Juni / 13./20./27./30. August