(tz) Der Gemeinderat Wallbach ordnet innerorts die Tempo 30-Zone an. Davon ausgenommen ist die Kantonsstrasse (Kapellenstrasse).Die Verfügung von Tempo 30 wird am 13. November im Kantonalen Amtsblatt und in den Gemeindenachrichten von fricktal.info publiziert. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.
Signalisiert wird Tempo 30 hingegen erst wenn die Verfügung rechtskräftig geworden ist. Die Bevölkerung wird mittels Info-Flyer orientiert, der bis am 8. November in alle Haushaltungen verteilt wird.
Was bisher geschah
In einem Mitwirkungsprozess haben sich die Einwohnerinnen und Einwohner Ende 2023 mit einer knappen Mehrheit von rund 52 Prozent für flächendeckend Tempo 30 ausgesprochen. An der Ergebniskonferenz vom 15. Januar wurde das Resultat kommuniziert.
Mitte Januar 2024 hat der Gemeinderat dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beantragt, auf dem Innerortsabschnitt der Kapellenstrasse (K492) Tempo 30 und auf dem Ausserortsabschnitt Tempo 60 anzuordnen. Mitte April 2024 teilte das BVU mit, dass es diese Geschwindigkeitsreduktionen skeptisch beurteile. Es wären vorgängig andere Massnahmen – z.B. baulicher Art – auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Der Gemeinderat lehnt jedoch bauliche Massnahmen an der Kapellenstrasse ab.
Das BVU bietet an, die Kantonsstrasse zur Gemeindestrasse abzuklassieren und an die Gemeinde abzutreten. Aus finanziellen Überlegungen besteht seitens der Gemeinde kein Interesse an der Übernahme der gesamten Kantonstrasse.
Das BVU hat nun aber einen Gegenvorschlag des Gemeinderats akzeptiert, der vorsieht, nur den Abschnitt der Kantonsstrasse ab der Kreuzung Bodenmattstrasse/Kohlackerstrasse bis zur Zentrumstrasse (Volg-Kreuzung) als Gemeindestrasse abzuklassieren und diesen Abschnitt an die Gemeinde abzutreten.
Der formell-rechtliche Abtretungsprozess zwischen Kanton und Gemeinde ist eingeleitet, wird aber noch einige Monate in Anspruch nehmen.
Tempo 30 oder Tempo 50 auf der Kapellenstrasse?
Ein Hauptkritikpunkt an der Tempo 30-Zone war, dass der Strassenabschnitt der Kapellenstrasse, ab Dorfeingang (Kreuzung Finstergässli-Wolftürli) bis zur Kreuzung Bodenmattstrasse-Kohlackerstrasse, aufgrund der abschüssigen Strasse nicht geeignet für eine Geschwindigkeitsreduktion sei. Der Gemeinderat kann diesen Kritikpunkt nachvollziehen. Er erachtet es als vertretbar, wenn in diesem Strassenabschnitt Tempo 50 unverändert bestehen bleibt.
Hingegen kann der Gemeinderat auf dem Strassenabschnitt ab der Kreuzung Bodenmattstrasse/Kohlackerstrasse bis an die Zentrumstrasse ohne Mitwirkung des Kantons Tempo 30 anordnen, sobald die Abtretung an die Gemeinde erfolgt ist.
Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat will mit der Einführung von Tempo 30 nicht länger zuwarten. Er hat deshalb entschieden, in einem 1. Schritt auf allen Gemeinde- und Privatstrassen innerorts sowie auf dem «Kägishölzliweg» und dem «Rifugioweg» die Tempo 30-Zone anzuordnen.
Die amtliche Publikation erfolgt im Kantonalen Amtsblatt und im fricktal.info am 13. Nvoember 2024. Die Signalisation kann erst erfolgen, wenn die Verkehrsanordnung nach der Publikation der Signalisationsverfügung rechtsgültig ist.
Ausgenommen von Tempo 30 bleibt bis auf weiteres die gesamte Kapellenstrasse ab der Kreuzung Finstergässli/Wolftürli bis zur Kreuzung Zentrumstrasse. Dort gilt unverändert Tempo 50.
Ist die Kapellenstrasse im Abschnitt ab Kreuzung Bodenmattstrasse/Kohlackerstrasse bis zur Zentrumstrasse rechtsgültig ins Eigentum der Gemeinde übertragen, wird der Gemeinderat in einem zweiten Schritt auch für diesen Strassenabschnitt Tempo 30 anordnen.
Weil das BVU keine Absichten hegt, die Höchstgeschwindigkeiten ausserorts (Tempo 80) und innerorts zu ändern, wird im Strassenabschnitt von der Kreuzung Finstergässli/Wolftürli bis vor die Kreuzung Bodenmattstrasse/Kohlacker Tempo 50 bestehen bleiben.
Signalisationsverfügung
Folgende Verfügung wird am 13. November publiziert:
«Der Gemeinderat verfügt gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 und auf die Verordnung über die Strassensignalisation vom 5.9.1979 folgende Verkehrsanordnung: «Auf allen Gemeinde- und Privatstrassen innerorts, sowie Rifugioweg und Kägishölzliweg: Zonensignal «Tempo-30-Zone» (Signal 2.59.1).» Ausgenommen ist die Kantonsstrasse K492 (Kapellenstrasse).
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung können innert 30 Tagen seit Publikation vom 13.11.2024 im Kantonalen Amtsblatt beim Gemeinderat Wallbach, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.»
Alle Informationen zur Tempo 30 unter www.wallbach.ch/tempo30