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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2025 (2)

Neuanstellung Schulleiterin

Als Nachfolge von Gabi Müller konnte Sybille Märki, Jg. 1978, wohnhaft in Wettingen per 1. August 2025 als neue Schulleiterin angestellt werden. Frau Märki bringt langjährige Erfahrung als Klassenlehrerin der Unter- und Mittelstufe mit. Ausserdem war sie langjähriges Mitglied der Steuergruppe und IT-Verantwortliche. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Märki und wünschen ihr bereits heute einen guten Start an der Schule Wittnau. Der Gemeinderat.

Wichtiger Hinweis zur Abfallentsorgung

Verunreinigungen durch verfrühtes Bereitstellen von Abfällen – Am 10.04.2025 hat der Gemeinderat publiziert, dass sich die Reklamationen aus der Bevölkerung über verunreinigte Strassenabschnitte infolge zu früh bereitgestellter Abfälle häufen. Die Strassenverunreinigungen wegen zu früh bereitgestellter Abfälle verursachen bei der Abfallabfuhr, beim Bauamt und beim Hauswart zusätzlichen Arbeitsaufwand. Seit der Publikation am 10.04.2025 konnten einige Bürgerinnen und Bürger, welche die Strassenverunreinigung durch Abfall verursacht haben, ausfindig gemacht werden. Die betroffenen Personen wurden durch den Gemeinderat telefonisch kontaktiert und auf die Einhaltung des Abfallreglements hingewiesen. Bedauerlicherweise finden noch immer wöchentliche Strassenverunreinigungen wegen zu früh bereit gestellter Abfälle statt, weshalb der Gemeinderat weitere Massnahmen ergreift: Gemäss § 15 des Abfallreglements dürfen Abfälle frühestens am Abfuhrtag zur Sammlung bereitgestellt werden. Eine frühere Bereitstellung ist nicht gestattet. Wir ersuchen die Bevölkerung, sich an diese Vorschrift zu halten. Bei zukünftiger Missachtung des Reglements wird der Gemeinderat ab sofort, gestützt auf die geltenden Bestimmungen, Bussen bis zu CHF 2’000.00 aussprechen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Ortsbild. Der Gemeinderat

Baugesuch, öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 06.06 bis 07.07.2025 auf: Bauherrschaft: Bründler Lukas und Tamara, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Disch Bianca / Bauvorhaben: Dachsanierung mit Gaubenausbau und Innenumbau / Standort: Parzelle 129, Hofmattstrasse 16; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat

Baubewilligung erteilt

Bauherrschaft: Meyer Immobilien AG + Bau AG, Ortslage: Parzelle 467, Hauptstrasse 90, Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus: Projektänderung Heizung, Ofen und Fenster

Signalisation Sackgasse mit ­Ausnahme – Schulstrasse

Schulstrasse 4, Parzelle 327 – Signalisation neu: Sackgasse mit Ausnahme (4.09.1), Sackgasse gilt für den motorisierten Verkehr (Art. 46 Signalisationsverordnung). Der Gemeinderat wird im Bereich der Turnhalle Wittnau die oben erwähnte Signalisation erstellen, da immer wieder Personenwagen in die Sackgasse Richtung Kirchmattstrasse fahren. Da es sich um ein Hinweisschild und nicht um ein Verbot handelt, ist keine öffentliche Auflage notwendig. Der Gemeinderat

Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029

Am 28.09.2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Gewählt werden 5 Mitglieder des Gemeinderats, Gemeindeammann und Vizeammann, 3 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder der Steuerkommission, 1 Mitglied der Steuerkommission-Ersatz, 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) sowie 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Ersatzstimmenzähler). Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Der Wahlzettel kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Interessenten können sich gerne bei der Gemeindeverwaltung oder beim Gemeinderat für weitere Informationen melden. Das Wahlbüro

Gesamterneuerungswahlen 2026/2029

Für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden stellen sich folgende Personen zur Wiederwahl zur Verfügung: • Gemeinderat: Niklaus Beck, Martina Roth, Oliver Hassler und Denise Schmid; • Finanzkommission: Dania Fischler und Luisa Walde; • Steuerkommission: Marion Sippel und Rudolf Sollberger; • Steuerkommission-Ersatzmitglied: Roland Tschudi; • Stimmenzähler: Tanja Surer; Für folgende Ämter werden noch Mitglieder gesucht: • 1 Gemeinderatsmitglied; • 1 Finanzkommissions-Mitglied; • 1 Steuerkommission-Mitglied; • 1 Stimmenzähler/in; • 2 Stimmenzähler-Ersatzmitglieder; Allen bisherigen Behördenmitgliedern wird für ihren grossen Einsatz für die Gemeinde gedankt. Der Gemeinderat

Erweiterung Betreuungsangebot

Ab dem Schuljahr 2025/2026 bietet die Gemeinde Wittnau während den Schulwochen folgendes Betreuungsangebot an: - Frühbetreuung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 06.30 bis 08.30 Uhr. Das Angebot umfasst keine Frühstücksverpflegung. Die Verpflegung kann von zu Hause mitgebracht werden. - Vormittagsbetreuung: Dienstag, jeweils von 08.30 bis 11.30 Uhr. - Mittagstisch: Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils von 11.30 bis 13.30 Uhr. - Nachmittagsbetreuung: Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr. - Die Betreuung wird ab zwei Anmeldungen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat.