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Wölflinswil: Vertrag für Verwaltungszusammenarbeit mit Oberhof liegt vor

(pd) Wölflinswil hat mit der «Verwaltung 2028» seine künftige Verwaltungsorganisation beschlossen und Oberhof gleichzeitig eine weitere Zusammenarbeit angeboten. Der dazu ausgearbeitete Gemeindevertrag liegt im Rahmen der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung öffentlich auf und wird an der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vorgestellt, wie der Gemeinderat Wölflinswil in einer Pressemitteilung schreibt.

Die Einwohnergemeindeversammlung Wölflinswil hat am 25. Juni 2025 den Vertrag über die bisherige Gemeinschaftsverwaltung mit Oberhof per 31. Dezember 2027 gekündigt. Am 24. Juni 2026 haben die Stimmberechtigten dem neuen Modell «Verwaltung 2028» zugestimmt. Damit stellt sich Wölflinswil ab 2028 organisatorisch eigenständig auf. Gleichzeitig hat sich der Gemeinderat Wölflinswil offen gezeigt, Oberhof weiterhin Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Seit Mitte August wurden deshalb in einem moderierten Prozess die Rahmenbedingungen einer möglichen Zusammenarbeit beraten. Wölflinswil hat einen Gemeindevertrag ausgearbeitet, der im weiteren Prozess gemeinsam beraten und angepasst wurde. Die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau hat den Vertragsentwurf in rechtlicher Hinsicht geprüft.

Vorgesehen ist, dass Wölflinswil für Oberhof Verwaltungsdienstleistungen in den Bereichen Gemeindekanzlei, Einwohnerdienste und Finanzverwaltung erbringt. Die operative Verwaltungsführung für diese Kernaufgaben würde bei Wölflinswil liegen. Beide Gemeinden bleiben politisch, strategisch, finanziell und rechtlich eigenständig. Bereiche wie Sozialdienst, Bauverwaltung, Steueramt und Zivilstandsamt sind nicht Gegenstand der Verwaltungsdienstleistungen und werden von den beiden Gemeinden weiterhin eigenständig regional oder extern organisiert.

Vertrag soll Transparenz schaffen
Der Vertrag schafft auch in finanzieller Hinsicht Transparenz. Er enthält Angaben zu den vorgesehenen Pensen sowie Kostenindikationen auf Basis der geplanten Aufgaben und der heutigen Kostenbasis. Die Leistungen für Oberhof werden nach Aufwand verrechnet. Für Wölflinswil ist die Zusammenarbeit kostenneutral. Die Gemeinde erzielt daraus keinen finanziellen Vorteil.
Mit den im Vertrag aufgeführten Pensen, Kostenindikationen und Berechnungsgrundlagen soll bereits vor einem Entscheid möglichst transparent aufgezeigt werden, welche personellen und finanziellen Auswirkungen eine Zusammenarbeit haben könnte.

Der Gemeindevertrag ist im Rahmen der Aktenauflage zur kommenden Einwohnergemeindeversammlung öffentlich einsehbar. Der Gemeinderat wird den Vertrag und die wesentlichen Rahmenbedingungen der möglichen Zusammenarbeit an der Gemeindeversammlung vorstellen. Damit erhält die Bevölkerung von Wölflinswil Gelegenheit, sich frühzeitig über den Stand der Arbeiten zu informieren.

Der Ball liegt bei Oberhof
Über den Vertrag wird an dieser Gemeindeversammlung noch nicht beschlossen. Zunächst entscheidet die Einwohnergemeindeversammlung Oberhof am 26. November 2026 über die vorgesehene Verwaltungszusammenarbeit. Sollte Oberhof dem Vertrag zustimmen, wird dieser anfangs 2027 einer ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung in Wölflinswil zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Gemeinderat Wölflinswil möchte mit der frühzeitigen Veröffentlichung des Vertrags eine transparente Information sicherstellen und der Bevölkerung ermöglichen, sich selbst ein umfassendes Bild über die vorgesehene Verwaltungszusammenarbeit zu machen.