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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2025

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 veröffentlicht:

Einwohnergemeindeversammlung

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22.11.2024. 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024. 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024.4. Genehmigung der Kreditabrechnung über die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges. 5. Zustimmung zur revidierten Gemeindeordnung. 6.1. Zustimmung zur Auflösung des Vertrages vom 01.01.2002 über die gemeinsame Führung des regionalen Steueramtes Böztal-Zeihen; 6.2. Zustimmung zum Anschluss ans regionale Steueramt Frick auf den 01.01.2026. 7. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 892’000 für den Neubau der Trafostati-on «Industrie» mit Nebenarbeiten. 8. Genehmigung der Jahresentschädigungen (Pauschalen) des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026/2029.

Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22.11.2024. 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024. 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024. 4. Bestimmung von Finanzkommission und Stimmenzählern der Ortsbürgergemeinde für die Amtsperiode 2026/2029. 5. Ermächtigung an den Gemeinderat zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für Baurechte zugunsten der SBB.

Mit Ausnahme der Zustimmung zur revidierten Gemeindeordnung unterliegen sämtliche Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 21. Juli 2025, von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Beschluss über die Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum.

Abstimmung vom 06.07.2025

An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 wurde die revidierte Gemeindeordnung mit 57 Ja- zu 2 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Dieser Beschluss unterliegt gestützt auf § 33 Abs. 2 lit. a des Gemeindegesetztes dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 6. Juli 2025 statt. Die Abstimmungsunterlagen werden im Verlaufe der Woche zugestellt.

Die Abstimmung wird noch vor den Sommerferien durchgeführt, damit danach das Genehmi-gungsverfahren beim Kanton eingeleitet werden kann. Die neue Gemeindeordnung muss bis zu den Gesamterneuerungswahlen Ende September in Kraft gesetzt sein. Nur so kann die Gemeinde Zeihen wieder ihre eigene Steuerkommission wählen. Nebst der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) wird auch der Gemeinderat (5 Mitglieder), der Gemeindeammann, der Vizeammann, die Finanzkommission (3 Mitglieder) und die Stimmenzähler (3 Mitglieder) für die neue Amtsperiode 2026/2029 gewählt. Das Anmeldeformular für den ersten Wahl-gang vom 28. September 2025 kann auf der Gemeinde-Homepage im Themenbereich Politik > Abstimmungen / Wahlen heruntergeladen werden. Dort können auch die geltenden Bestimmungen zum Anmeldeverfahren nachgelesen werden. Wahlvorschläge können bis 18. August 2025 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Baugesuch

Das folgende Baugesuch liegt vom 23. Juni bis 22. Juli 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: • Gesuchsteller: Urs und Erika Moll, Doracher 1, 5079 Zeihen; Projektverfasser: Helion Energy AG, Wahligenstrasse 4a, 6023 Rothenburg; Bauvorhaben: Neubau Solaranlage auf östlicher Dachseite; Ortslage: Gebäude Nr. 123, Parzelle Nr. 333, Doracher 1; Zone: Dorfkernzone Oberzeihen. • Gesuchsteller: Jean-Pierre und Franziska Sturny, Hondern 4, 5079 Zeihen; Projektverfasser: Ziegler Elektro GmbH, Dörndlen 1, 6285 Hitzkirch; Bauvorhaben: Neubau Solaranlage auf Pferdestall; Ortslage: Gebäude Nr. 283, Parzelle Nr. 667, Hondern 4; Zone: Landwirtschaftszone.

Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.

Gemeinderatssitzungen

Der Gemeinderat unterbricht im Juli seinen zweiwöchigen Sitzungsrhythmus. Die letzte Sitzung vor den Sommerferien findet am Dienstag, 1. Juli statt. Nach den Ferien beginnt der ordentliche Ratsbetrieb wieder am Dienstag, 5. August. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine schöne, erholsame Ferienzeit.