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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 34-2026

Schliessung der alten Mehrzweckhalle Mitteldorf

Der Gemeinderat hat beschlossen, die alte Mehrzweckhalle Mitteldorf per 30. September 2026 zu schliessen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Gebäude nicht mehr beheizt und steht für die bisherige Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Alle Vereine sowie Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, ihre in der alten Mehrzweckhalle eingelagerten Materialien und Gegenstände bis spätestens 31. März 2027 vollständig zu räumen. Es wird darauf hingewiesen, dass ab 1. April 2027 eine kostenpflichtige Räumung beziehungsweise Entsorgung von allfällig verbliebenen Gegenständen durch die Gemeinde erfolgt. Die daraus entstehenden Kosten werden den jeweiligen Verantwortlichen in Rechnung gestellt. Für die fristgerechte Räumung und das entgegengebrachte Verständnis dankt der Gemeinderat. Bei Fragen zur Räumung steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Der Gemeinderat

Strassensperrung

Vom 18. August bis zum 20. August finden an der Kreuzung Schaufelackerweg/Oberdorf private Bauarbeiten statt. Zu diesem Zweck muss Material mittels eines Krans umgeschlagen werden. Dadurch kommt es zu mindestens zwei kurzzeitigen Sperrungen (ca. 30 Minuten) der Strasse. Die Baustelle wird entsprechend signalisiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzlich willkommen, Igor Weppner!

Wir freuen uns sehr, Igor Weppner aus Zeiningen als neuen Mitarbeiter für unseren Mittagstisch gewonnen zu haben. Er hat seine Stelle am 10. August angetreten. Dank seiner vielfältigen beruflichen Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen bringt Igor Weppner wertvolle Kompetenzen und neue Impulse mit. Wir sind überzeugt, dass er eine grosse Bereicherung für unser Team und unseren Mittagstisch sein wird. Wir wünschen ihm einen guten Start, viel Freude bei seiner neuen Aufgabe und heissen ihn herzlich willkommen in unserem Team!

Neues Parkierreglement Walki

Das eingeschränkte Halteverbot an der alten Mehrzweckhalle Mitteldorf wird entfernt und durch 2 Schilder im Innenhof ersetzt (Längsseite Halle sowie Zaun Spielplatz). Es darf beidseitig ein- und ausgefahren werden.

Öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans «Salzabbau Nordfeld»

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau hat die öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans «Salzabbau Nordfeld» freigegeben. Die öffentliche Auflage findet vom Dienstag, 18. August 2026, bis Mittwoch, 16. September 2026, statt. Der kantonale Nutzungsplan «Salzabbau Nordfeld» bildet die grundeigentümerverbindliche Grundlage für die Erteilung von Baubewilligungen für die notwendigen Bauten und Anlagen zur Salzgewinnung.

Einsichtnahme

Die Auflageunterlagen können während der Auflagefrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Zeiningen eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem elektronisch auf der Website des Kantons Aargau verfügbar.

Einwendungen

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen gegen den Erlass des kantonalen Nutzungsplans erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und müssen einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Es ist eine Absenderin beziehungsweise ein Absender zu bezeichnen. Die Einwendungen sind bis spätestens Mittwoch, 16. September 2026 (Datum des Poststempels), einzureichen bei: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau.

Die gesetzlichen Grundlagen und weitere Informationen zum Verfahren ergeben sich aus § 10 Abs. 5 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG). Für Fragen zum Verfahren ist die Abteilung Raum­entwicklung des Kantons Aargau zuständig, Telefon 062 835 32 90. Die Gemeinde Zeiningen nimmt während der Auflagefrist die Auflageunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme entgegen. Einwendungen sind direkt beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt einzureichen.

Gültigkeit der ID prüfen

Auch in den Herbstferien ist Reisezeit. Bitte kontrollieren Sie daher möglichst frühzeitig, ob Ihre Identitätskarte noch gültig ist. Um eine neue Identitätskarte zu beantragen, dürfen Sie gerne während der Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Bitte bringen Sie hierfür die abgelaufene Identitätskarte mit. Kinder ab 7 Jahren sollten den Antrag selbst unterzeichnen. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines erziehungsberechtigten Elternteiles nötig. Bitte beachten Sie, dass Sie bei uns kostenlos ein Foto für die neue Identitätskarte machen lassen können. Die Kosten betragen CHF 35.– für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bzw. CHF 70.– für Erwachsene und müssen vor Ort beglichen werden. Der neue Ausweis wird Ihnen innert 5 bis 10 Tagen per Einschreiben nach Hause gesendet. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Planung der Herbstferien und sind bei Fragen gerne für Sie da.

Regio-Steueramt

Am Freitag, 28. August, sind die Gemeindeverwaltung und das Regio-Steueramt infolge Personalausflug geschlossen. In Notfällen ist die Pikett-Nummer 076 476 27 86 zu kontaktieren. Wir bitten um Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei