An der kommenden Einwohnergemeindeversammlung werden wichtige Geschäfte behandelt. Der Gemeinderat lädt deshalb vorgängig zu einer Informationsveranstaltung ein auf Dienstag, 3. Juni 2025, 19.30 Uhr, Mehrzwecksaal Turnhalle. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Gemeinderäte informieren insbesondere über den Projektierungskredit Erweiterung altes Feuerwehrmagazin, die Erhöhung der Gebühren des Wasserwerkes und die Variantenprüfung Erschliessung Rausmatt mit Gegenvorschlag des Gemeinderates. Selbstverständlich können auch zu den anderen Geschäften Fragen gestellt werden. Nützen Sie die Möglichkeit, Unklarheiten zu beseitigen und Fakten für Ihre Meinungsbildung abzuholen. Gemeinderat
Gemeindeverwaltung
Anfangs Juni kehrt unsere Gemeindeschreiberin Sabrina Strübin aus dem Mutterschaftsurlaub zurück. Sie wird jeweils am Montag, am Dienstagmorgen und am Donnerstag anwesend sein. Wir freuen uns auf ihre Rückkehr und wünschen ihr einen guten Wiedereinstieg – herzlich willkommen zurück im Dorf der schönen Kirchen! Gemeinderat und Gemeindepersonal
Gemeindeverwaltung geschlossen
Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt am Auffahrtsdonnerstag, 29. Mai 2025, und Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen. Ab Montag, 2. Juni 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen der Bevölkerung schöne Auffahrtstage. Gemeinderat und Gemeindekanzlei
Baugesuch
Bauherrschaft und Projektverfasser: Schmidt Christine und Rethwisch Ina, Lohnberg 15, 4315 Zuzgen; Grundeigentümer: Rothacher René, Stadtweg 19, 4310 Rheinfelden ; Bauvorhaben: Erweiterung des Pferdeauslaufs (bereits erstellt); Lage: Lohnberg 15, Parz. 1227; Planauflage: 2. Juni bis 1. Juli 2025 in der Gemeindekanzlei Zuzgen; Da das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat
Leer stehende Wohnungen
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leer stehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2025 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei per 1. Juni 2025 leer stehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 875 95 75) oder eine Mitteilung per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis 30. Mai 2025 danken wir Ihnen bestens. Gemeindekanzlei