Entdecken Sie die Schönheit der Nacht! Vom 19. auf den 20. September schalten 29 Jurapark-Gemeinden ihre öffentliche Beleuchtung aus. Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen gegen die zunehmende Lichtverschmutzung und löschen Sie in dieser Nacht alle Aussenlichter! Unter www.jurapark-aargau.ch/nachtdunkelheit finden Sie weitere Informationen. Gemeinderat und Jurapark Aargau
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat
Trockenheit erhöht Gefahr von Astabbrüchen im Wald
Durch die lang anhaltende Trockenheit und den Wassermangel verlieren vor allem Laubbäume wie Buchen an Stabilität. Äste oder Teile von Baumkronen können auch ohne äussere Einwirkung plötzlich abbrechen. Der Gemeinderat Zuzgen empfiehlt, sich im Wald aufmerksam zu verhalten und längere Aufenthalte unter grossen Bäumen zu vermeiden. Tragen Sie keine Kopfhörer, damit Sie mögliche Warnsignale aus der Umgebung wahrnehmen können. Die Situation im Wald ist tückisch, da auch scheinbar gesunde und belaubte Äste plötzlich abbrechen können. Gemeinderat
Mieterwechsel
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Gemeinderat
Einstellung Gratis-Entsorgung von Neophyten
Am Montag, 31. August 2026, fand bei der alten Sagi die letzte Annahme von Neophyten statt. Wer weiterhin Neophyten sammelt und diese kostenlos abgeben möchte, kann sich gerne vorgängig telefonisch unter 079 392 57 22 anmelden. Gemeinderat
Zuzgen unterstützt Zeiningen mit Wasser
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des historisch tiefen Grundwasserstands ist die Trinkwasserversorgung in Zeiningen derzeit angespannt. Die Gemeinde Zeiningen hat deshalb Wassersparmassnahmen erlassen und per 24. August 2026 ein Bewässerungsverbot verfügt. Der Gemeinderat Zuzgen unterstützt die Nachbargemeinde solidarisch und bewilligt den vorübergehenden Wasserbezug ab sofort bis Ende 2026. Die Wasserabgabe erfolgt nur, solange die Wasserversorgung und die Löschwasserreserven in Zuzgen sichergestellt sind. Bei einer Verschlechterung der Versorgungslage kann die Lieferung jederzeit eingestellt werden. Gemeinderat Zuzgen