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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2026

Gemeindeversammlungen

Der Gemeinderat hat folgende Traktanden für die Gemeindeversammlungen am Dienstag, 24. November 2026, festgelegt:

Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026. 2. Budget 2027.
3. Verschiedenes / Informationen.

Einwohnergemeindeversammlung

1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026. 2. Kreditabrechnung Modernisierung und Umrüstung der Beleuchtung an den Gemeindestrassen und an der Kantonsstrasse auf LED-Leuchten. 3. Netzverbund Zeiningen-Zuzgen; Verpflichtungskredit über brutto CHF 920 000.00 für den Bau eines Netzverbundes zwischen den Wasserversorgungen Zeiningen und Zuzgen; Anteil Zuzgen: CHF 333 000.00; Anteil Zeiningen: CHF 587 000.00. 4. Budget 2027. 5. Einbürgerung Terinek Miroslav und Terinkovà Katarína mit Terinkovà Ella. 6. Verschiedenes / Informationen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Abend vom 24. November 2026 schon heute reservieren. Zudem findet am Montag, 16. November 2026, 19.30 Uhr eine Infoveranstaltung zum Traktandum Netzverbund Zeiningen-Zuzgen statt. Gemeinderat

Mäuseschwänze

Die Mäuseschwänze werden am Samstag, 24. Oktober, und Samstag, 14. November, jeweils von 9 bis 9.15 Uhr, bei der alten Sagi angenommen. Die Entschädigungen werden nicht bar ausbezahlt. Die Zuzger Mäusefänger werden gebeten, einen Einzahlungsschein mitzunehmen oder die Bank-/PC-Verbindung (IBAN-Nr. und Begünstigter) anzugeben. Gemeindekanzlei

Laub auf der Strasse

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, allfälliges Laub von Hecken und Bäumen auf der Strasse zu beseitigen. Nasses Laub birgt eine erhöhte Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Sie helfen damit, die Unfallgefahr zu reduzieren. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 29. Oktober. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Prima Laden. GAF