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AG: Hausdurchsuchung führt zu weiteren Datenträgern (Nachtrag)

(sta) Aufgrund neu erlangter Hinweise hat die Staatsanwaltschaft Baden eine Hausdurchsuchung in Räumlichkeiten angeordnet, die bislang nicht mit dem Strafverfahren gegen den bereits angeklagten 57-jährigen Schweizer aus dem Bezirk Baden in Verbindung gebracht worden waren. Dabei wurden weitere Datenträger entdeckt und sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hat ein weiteres Strafverfahren eröffnet und die entsprechenden Auswertungen veranlasst.

Am 20. Juli informierte die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen den 57-jährigen Schweizer wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte. Nach der Anklageerhebung erhielten Polizei und Staatsanwaltschaft neue Hinweise auf mögliche 
Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Angeklagten gehören und wozu bisher keine Anhaltspunkte vorlagen, dass diese vom Angeklagten entsprechend genutzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete deshalb eine neue Strafuntersuchung gegen den nun erneut Beschuldigten wegen möglicher weiterer, gleichgelagerter Delikte und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurden Datenträger sichergestellt.
Die darauf vorhandenen Daten werden nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet. Gegenstand der Auswertung ist insbesondere, ob sich darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass diese umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits Gegenstand der Anklage bildenden Straftaten in 
Zusammenhang stehen dürften. Die genaue Auswertung steht noch aus.
Sofern im Rahmen dieser Untersuchung die bereits bekannten betroffenen Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, werden diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert. Die bisherige Auswertung förderte keine Aufnahmen mit neuen Opfern zu Tage. Aufgrund der grossen Datenmenge konnte aber noch keine abschliessende Sichtung aller Dateien vorgenommen werden. Sollten sich bei der Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten oder bislang unbekannte Betroffene ergeben, wird deren Identifizierung und Kontaktierung prioritär behandelt. Die Staatsanwaltschaft und die Spezialisten der Kantonspolizei Aargau arbeiten daran, die umfangreichen Daten möglichst rasch auszuwerten.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.