(bazg) Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben kürzlich an drei verschiedenen Punkten an der Grenze in Basel kontrolliert, ob die ausreisenden Fahrzeuge über die erforderliche Vignette verfügten. Bei insgesamt 492 Fahrzeugen war dies nicht der Fall.
Die Mitarbeitenden des BAZG führten die Kontrollen am Samstag, 28. Februar, von 9 bis 16.15 Uhr durch. Am Grenzübergang Basel/Weil-Autobahn kontrollierten sie insgesamt 6450 Fahrzeuge, davon waren 208 ohne die erforderliche Vignette unterwegs. Bei der Ausreise am Grenzübergang Basel/St. Louis-Autobahn fehlte die Vignette bei 154 von 6308 kontrollierten Fahrzeugen. Am dritten Kontrollpunkt, bei der letzten Ausfahrt unmittelbar vor dem Grenzübergang Basel/St. Louis-Autobahn, waren 130 Fahrzeuglenkende ohne Vignette unterwegs. Die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker mussten die Vignette vor Ort kaufen und zudem eine Busse in der Höhe von 200 Franken bezahlen.
Das BAZG führt regelmässig Vignettenkontrollen durch. Im Inland kontrolliert auch die Polizei, ob die Fahrzeuge über die erforderliche Vignette verfügen. Vignettenpflichtig ist, wer mit seinem Fahrzeug die Schweizer Autobahnen und Autostrassen benutzt. Die Vignette kostet 40 Franken pro Jahr und ist als E-Vignette (www.e-vignette.ch) oder als Klebevignette erhältlich.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze. Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle und Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG auch einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Weiter übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren.
Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT und die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel sind effizientere Grenzprozesse durch die konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.