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Aargau: Auengebiet "Grien" (Zurzach) – Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Festsetzung im kantonalen Richtplan

(pd) Das Auengebiet mit der Lokalbezeichnung "Grien" am Chly Rhy bei Rietheim (Gemeinde Zurzach) wurde aufgrund langjähriger Verhandlungen und im Hinblick auf eine spätere Realisierung des Auenschutzparks Aargau als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen. Damit der Auenschutzpark im Gebiet "Grien" erweitert und die Auenrenaturierung realisiert werden kann, muss vorgängig das Auengebiet "Grien" im Richtplan auf die Stufe "Festsetzung" aufgestuft werden.

Dieses Auengebiet ist Teil des Aueninventar-Objekts von nationaler Bedeutung "Rietheim-Koblenz". Die Bundesgesetzgebung gibt vor, dass die Kantone den Schutz und Unterhalt der Biotope von nationaler Bedeutung anordnen. Zudem sind gemäss Vorgaben des Bundes und des Richtplans Auengebiete von nationaler Bedeutung entsprechend zu sichern. Mit dem geplanten Richtplanbeschluss soll das bislang erst teilweise umgesetzte Auengebiet von nationaler Bedeutung "Rietheim-Koblenz" vollständig behördenverbindlich festgesetzt werden.
In der öffentlichen Anhörung hat die klare Mehrheit der Teilnehmenden der Richtplananpassung klar zugestimmt, einzelne Stimmen lehnen sie ab. Nach Auswertung der Ergebnisse der Vernehmlassung und der öffentlichen Anhörung sowie aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, das Auengebiet "Grien" im kantonalen Richtplan auf die Stufe "Festsetzung" aufzustufen.