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Aargau: Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2022

(pd) Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsver käufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent (11. und 18. Dezember) vorgesehen. Eine neue Lagebeurteilung erfolgt im Herbst.

Der Regierungsrat hat gestützt auf den 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss, für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (11. und 18. Dezember) für bewilligungsfrei erklärt.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung
Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionel len Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (27. November und 18. Dezember) als bewilligungsfrei, für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (4. und 18. Dezember). Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend.
Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt. Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Pandemie wird der Kanton im Herbst nochmals eine Lage beurteilung vornehmen und über die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe informieren.