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Aargau: Bulletin zu Regierungsratssitzung

(pd) Der Aargauer Regierungsrat spricht jährlich Gelder aus dem Swisslos-Fonds für Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Gesamthaft gingen 2022 97 Gesuche von 62 Hilfswerken ein. Die 1,5 Millionen Franken wurden hälftig auf zehn Grossprojekte (Schwerpunkte) und 46 Kleinprojekte verteilt.

In Abhängigkeit von Projektgrösse und Finanzbedarf konnten Beiträge zwischen 10'000 bis 100'000 Franken gesprochen werden. Die Mittelverteilung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Insgesamt hat der Regierungsrat für die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit 1,5 Millionen Franken gesprochen. Es werden für diese Zuwendungen ausschliesslich Gesuche von anerkannten Hilfswerken mit Sitz in der Schweiz berücksichtigt. Die durch den Swisslos-Fonds unterstützen Hilfswerke realisieren in Afrika, Asien und im mittleren Osten, in Mittel- und Südamerika und Europa Projekte in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Schul- und Berufsbildung, Landwirtschaft, Infrastruktur, Handwerk und Industrie, Umweltschutz und Gesellschaftsentwicklung.

Im Jahr 2022 wurden schwerpunktmässig Projekte in der Region Mittel- und Südamerika sowie im Bereich Schul- und Berufsbildung unterstützt. Änderung des Baugesetzes betreffend Entschädigung von Kulturland – öffentliche Anhörung startet am Freitag, 2. Dezember. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in einem Vorstoss gefordert, dass das Kulturland im Fall einer Enteignung durch die öffentliche Hand höher entschädigt wird als bisher. Der Bund hat im Enteignungsrecht bereits entsprechende Bestimmungen aufgenommen. Der vorliegende Entwurf soll nun auch im Kanton Aargau die Gesetzesgrundlage dafür schaffen, dass Landwirtschaftsland massvoll besser entschädigt wird. Je nach Einstufung der Landqualität soll im Enteignungsfall neu der Landpreis bis 22 Franken pro Quadratmeter betragen. Aus diesen Überlegungen heraus bean-tragt der Regierungsrat eine Änderung des Baugesetzes. Zur Vorbereitung der Vorlage an den Grossen Rat wird vom 2. Dezember 2022 bis 10. März 2023 eine Anhörung durchgeführt. Das geänderte Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neue Regelung soll nur für Projekte gelten, die nach Inkrafttreten der Rechtsänderung öffentlich aufgelegt worden sind.

Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS): Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Zusatzkredit von 4,4 Millionen Franken
Im November 2020 genehmigte der Grosse Rat im kantonalen Richtplan den Eintrag des Vorhabens "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr VERAS" auf der obersten Stufe "Festsetzung". Gleichzeit beschloss er für die nächsten Projektierungsphasen von VERAS einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 8,1 Millionen Franken (inklusive Mehrwertsteuer) zulasten der Spezialfi-nanzierung Strassenrechnung. Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Themen und Fragestel-lungen im Projekt, wie die Erhebung der örtlichen Geologie und Hydrogeologie, der Schaffung von Vernetzungskorridoren für Kleinlebewesen, Bachöffnungen oder die gestalterische Integration der Verkehrsinfrastrukturen in den Siedlungsraum, zeigte sich, dass zusätzliche Leistungen und der Beizug von weiteren Fachspezialisten bereits in der aktuellen Projektierungsphase sinnvoll sind. Im Weiteren waren im bisherigen Verpflichtungskredit keine Eigenleistungen für die Projektleitung und Reserven berücksichtigt. Aus diesen Er-fordernissen heraus beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung des Projektierungskredits um 4,4 Millionen Franken auf neu 12,5 Millionen Franken für die Phasen "Bauprojekt" und "Bewilligungsprojekt".
Zu diesem Antrag hat vom 8. Juli bis 7. Oktober eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Die Teilnehmenden haben dem Zusatzkredit ausnahmslos zugestimmt, teilweise mit kritischen Anmerkungen. Grundsätzlich wurde der Handlungsbedarf anerkannt. Vielfach wurde gefordert, dass das Projekt VERAS nicht verzögert wird und die Planungsarbeiten zügig fortgeführt werden. Aufgrund der gesamthaft positiven Rückmeldungen hat der Regierungsrat beschlossen, dem Grossen Rat den Zusatzkredit für VERAS gegenüber der Anhörungsvorlage unverändert zu beantragen. Sofern der Grosse Rat den Zusatzkredit bewilligt und das Referen-dum nicht ergriffen wird, kann bis Ende 2023 das Bauprojekt fertiggestellt werden. Ab 2024 sind der Beschluss über den Realisierungskredit durch den Grossen Rat, das Projektge-nehmigungsverfahren, der Landerwerb, die Detailprojektierung und die Bauausführung geplant. Die Inbetriebnahme der Verkehrsanlagen ist frühestens ab 2030 möglich.