(pd) Der Regierungsrat verzichtet auf die Ausschüttung von Ausfallentschädigungen für öffentlich-rechtliche Institu tionen der schul- und familienergänzenden Kinderbe treuung für die Zeit des Lockdowns im Jahr 2020.
Der Regierungsrat hat die Situation der öffentlich-rechtlichen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Aargau beraten und entschieden, keine Ausfallent schädigungen zu gewähren. Öffentlich-rechtlich geführte In stitutionen wurden während des Lockdowns durch die Ge meinden und die öffentlichen Träger wie die Kirche finanziell unterstützt. Dementsprechend sind öffentlich-rechtliche Insti tutionen im Gegensatz zu privatrechtlichen nicht in ihrer Existenz gefährdet. Die ausfallenden Elternbeiträge haben bei öffentlich-rechtlichen Institutionen keinen Zusammenfall des Angebots der schul- und familienergänzenden Kinderbe treuung verursacht.
Gesetzliche Grundlage für Entschädigungen
In der Frühjahrsession 2021 hatte das Bundesparlament das Covid-19-Gesetz dahingehend geändert, dass der Bund die jenigen Kantone entschädigt, die den durch die öffentliche Hand betriebenen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen gewähren oder gewährt haben. Während gewisse Kantone in der grossen Mehrheit öffentlich-rechtliche Institutionen in der familiener gänzenden Kinderbetreuung aufweisen, sind diese im Kan ton Aargau in der Minderheit. Öffentlich-rechtliche Angebote der Kinderbetreuung werden zum Beispiel von der Ge meinde oder der Schule angeboten oder mittels einer Ver einsstruktur mit einer Defizitgarantie der Gemeinde betrie ben. Im Kanton Aargau existieren in einigen Gemeinden Mittagtische oder Tagesstrukturen, die so betrieben werden, während Kindertagesstätten dieser Art selten sind. Der Bundesrat hatte bereits im Mai 2020 entschieden, die privatrechtlichen Institutionen der schul- und familienergän zenden Kinderbetreuung für diese Einbussen zu entschädi gen. Damit wollte er die Eltern von den Kosten nicht in An spruch genommener Leistungen entlasten. Betroffene Institutionen konnten allfällige finanzielle Einbussen durch nicht beglichene Beiträge ausgleichen und bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zu rückerstatten. Der Kanton Aargau hat bis Ende September 2020 5,8 Millio nen Franken an privatrechtliche Aargauer Institutionen aus bezahlt.