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Aargau: Die Neuregelung des Instrumentalunterrichts wird gutgeheissen

(pd) Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) begrüsst den chancengerechten Zugang zum Instrumentalunterricht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss der Sekundarstufe II sowie den entsprechenden Bildungsauftrag an die Gemeinden.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich an zwei Sitzungen mit dem regierungsrätlichen Vorschlag zur Neuregelung des Instrumentalunterrichts auseinandergesetzt. Eine Kommissionsmehrheit unterstützt die durch eine Motion aus dem Grossen Rat (Motion Gabriel Lüthy) ausgelöste Revision und die damit verbundenen Ziele, wie ein chancengerechter Zugang zum
Instrumentalunterricht, ein Mindestangebot an Instrumenten, Stufentests sowie Begabtenförderung und eine einheitliche Aufteilung der Kosten auf Kanton, Gemeinden und Eltern.

Kantonsbeiträge
Die kantonale Kostenbeteiligung ist an Auflagen geknüpft. Gemeinden müssen den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu einer Musikschule gewährleisten. Diese Aufgabe können sie selbst übernehmen oder mittels Leistungsvertrag an Dritte übertragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leistet der Kanton den Musikschulen Beiträge in der Höhe von 29 Prozent der anfallenden Lohnkosten für Instrumentallehrpersonen und Musikschulleitungen.

Die finanzielle Beteiligung des Kantons wird kontrovers diskutiert. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass die vom Regierungsrat vorgeschlagenen 29 Prozent deutlich von den in der Motion geforderten 40 Prozent abweichen würden. Von anderer Seite wird eingebracht, dass sich die Kosten für den Instrumentalunterricht durch die Revision sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden zu stark erhöhen würden und daher insgesamt auf eine Umsetzung der Revision zu verzichten sei. Der Antrag auf eine Erhöhung des Kantonsbeitrags auf 30 Prozent findet schliesslich eine Mehrheit, während derjenige auf 40 Prozent abgelehnt wird.

Verschiedene weitere Änderungs- und Prüfungsanträge
Verschiedene der neuen Paragrafen zur Regelung des Instrumentalunterrichts werden eingehend diskutiert, so auch Paragraf 53b 'Organisation und Zusammenarbeit'. Die darin enthaltenen Regelungen, wie zum Beispiel jene, dass Musikschulen über eine professionelle Organisationsstruktur mit Schulleitungen verfügen müssen, werden von einigen Kommissionsmitgliedern als unnötig erachtet, zumal vieles bereits entsprechend umgesetzt werde. Zudem wird befürchtet, dass die Umsetzung einiger Vorgaben einen grossen Aufwand nach sich ziehen würde. Ein Antrag auf Streichung des Paragrafen 53b wird in der Kommission angenommen.
Verschiedene Prüfungsanträge auf die zweite Beratung finden in der Kommission eine Mehrheit. So soll der Regierungsrat zum Beispiel die rechtlichen Grundlagen aufzeigen, die es jungen Aargauer Musiktalenten ermöglichen würden, sich am Bundesprogramm «Junge Talente Musik» zu beteiligen.

Die Botschaft wird voraussichtlich im Dezember im Grossen Rat beraten und die zweite Beratung wird im kommenden Jahr erfolgen.