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Aargau: Familienergänzungsleistungen liegen in der Kompetenz der Gemeinden

(pd) Am 5. November 2019 hat der Grosse Rat ein Postulat überwiesen, das die Prüfung der Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien verlangte. Der Regierungsrat erachtet die geforderten Familienergänzungsleistungen aufgrund ihrer engen Verbindung zu den Elternschaftsbeihilfen und zur Sozialhilfe als in der Zuständigkeit der Gemeinden und nicht in der Kompetenz des Kantons.

Aus Sicht der betroffenen Gemeindeverbände wäre die rein kommunale Finanzierung einer Familienergänzungsleistung in der vom Kantonalen Sozialdienst geschätzten Grössenordnung für die Gemeinden jedoch nicht tragbar. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Einführung von Familienergänzungsleistungen abzulehnen und das Postulat als erledigt abzuschreiben.
Der Kanton Aargau kennt mit der Elternschaftsbeihilfe eine Sozialleistung, die Eltern beziehungsweise Elternteile in den ersten sechs Monaten nach der Geburt unterstützt. Diese Elternschaftsbeihilfe sowie die Sozialhilfe weisen enge Bezüge zu den geforderten Familienergänzungsleistungen auf. Die Zuständigkeit für die Elternschaftsbeihilfe und die Sozialhilfe sowie deren Finanzierung liegen im Kanton Aargau bei den Gemeinden. Der Regierungsrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene. Er wäre jedoch bereit gewesen, die notwendigen rechtlichen Anpassungen auszuarbeiten, falls die Gemeinden die Einführung von Familienergänzungsleistungen mit kommunaler Finanzierung als sinnvoll erachtet hätten.

Erhebliche Mehrkosten
Die Einführung von Familienergänzungsleistungen wäre mit geschätzten Mehrkosten in der Höhe von rund 25 bis 35 Millionen Franken pro Jahr verbunden. Aus den Schätzungen des Kantonalen Sozialdiensts geht ausserdem hervor, dass die Einführung einer Familienergänzungsleistung nur begrenzt zu Einsparungen bei der Sozialhilfe führen würde. Grund dafür ist, dass die neue Leistung in erster Linie Familien zugutekäme, die bis anhin keine Sozialhilfe bezogen. Zudem würde die Einführung von Familienergänzungsleistungen den Verwaltungsaufwand im Vollzug erheblich erhöhen.

Haltung der involvierten Gemeindeverbände
Im September 2023 stellte das Departement Gesundheit und Soziales im Rahmen des Konsultationsgremiums Kanton – Gemeinden (KKG) verschiedene Modellvarianten in Bezug auf eine allfällige Einführung von Familienergänzungsleistungen sowie deren potenzielle Auswirkungen vor. Der Kantonale Sozialdienst führte ausserdem Sitzungen mit Vertretern der betroffenen Gemeindeverbände
+durch. Aufgrund des mangelnden Ermessensspielraums und der fehlenden beratenden Aufgaben sehen die erwähnten Gemeindeverbände die Familienergänzungsleistung nicht als kommunale, sondern als kantonale Aufgabe. Weiter erachten die vom Kantonalen Sozialdienst befragten Gemeindeverbände die Einführung einer Familienergänzungsleistung mit kommunaler Finanzierung wegen der finanziellen Mehrausgaben als nicht tragbar.

Familienergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien existieren zurzeit in vier Schweizer Kantonen (Genf, Solothurn, Tessin und Waadt). Zudem hat das Stimmvolk des Kantons Freiburg im September 2024 der Einführung von Familienergänzungsleistungen zugestimmt. Familienergänzungsleistungen dienen dazu, den Bedarf des Kindes oder der gesamten Familie zu decken
(Bedarfsleistung). Die Berechnung der Leistungen ist dabei angelehnt an jene der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Ein Anspruch auf Familienergänzungsleistungen besteht grundsätzlich dann, wenn das Haushaltseinkommen die anerkannten minimalen Lebenskosten des Haushalts nicht deckt.