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Aargau: Gesetz über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz gutgeheissen

(pd) Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt auch in zweiter Beratung der Revision des  Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG AG) grossmehrheitlich zu.

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer Sitzung vom 26. Mai 2023 der Revision des Be völkerungs- und Zivilschutzgesetzes in zweiter Beratung grossmehrheitlich zugestimmt. Weiterhin zu grossen Diskussionen Anlass gab die geplante  obligatorische Sicherheitsveranstaltung, die zur Aufstockung  der Personalbestände eingeführt werden soll. Neu sollen alle Frauen und alle Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C verpflichtet werden, an dieser Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen. Das Fernbleiben soll beim ersten Mal mit einer Verwarnung und beim zweiten Mal mit einer Busse geahndet werden können.
Neu ins Gesetz aufgenommen wurde die Verpflichtung des Regierungsrats, die Entwicklung dieser Veranstaltungen lau fend zu beobachten und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ausserdem ist der Regierungsrat verpflichtet, dem Grossen Rat alle vier Jahre über die Ergebnisse zu berichten. Eine Sunset-Legislation, also eine zeitliche Begrenzung der Massnahme, fand hingegen nur die Zustimmung einer Min derheit.

Revision in erster Beratung einstimmig gutgeheissen
Der Grosse Rat hat bereits an seiner Sitzung vom 15. No vember 2022 die Revision in erster Beratung einstimmig gutgeheissen. Die Revision beinhaltet nebst der Einführung die ser obligatorischen Sicherheitsveranstaltung eine Anpas sung an die per 1. Januar 2021 totalrevidierte Bevölkerungs und Zivilschutzgesetzgebung des Bundes sowie Weiterent wicklungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes.
Die Vorlage wird voraussichtlich Ende Juni 2023 im Grossen Rat beraten.