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Aargau: Standortentscheid für das Kantonale Katastrophen-Einsatzelement – Egliswil erfüllt Anforderungen

(eing.) Der Regierungsrat hat einen Projektierungskredit über 1,9 Millionen Franken beschlossen, um in Egliswil einen neuen Standort für das Kantonale Katastrophen-Einsatzelement (KKE) zu entwickeln. Der Kredit beinhaltet unter anderem die Landsicherung, die Planungskosten, Dienstleistungen Dritter und Baunebenkosten. Die heutigen Standorte des KKE sind für eine künftige Nutzung ungeeignet.

Das KKE ist ein wichtiges und unentbehrliches Einsatzmittel des Kantons Aargau für bevölkerungsschutzrelevante Grossereignisse wie eine grosse Überschwemmung, einen Grossbrand oder ein Zugunglück sowie für andere Unglücke. Handlungsbedarf betreffend den KKE-Standort besteht einerseits, weil am aktuellen Standort beim Zeughaus Aarau Fahrzeuge und Material nicht richtig gelagert werden können und somit Schaden nehmen. Andererseits ist der Neubau einer Sportanlage im «Rössliguet» für die Alte Kantonsschule Aarau als Ersatz für das Telli-Sportareal auf dem Areal des Zeughauses geplant.

Anforderungen an neuen Standort
Das KKE braucht einen Standort, an dem Fahrzeuge, Spezialausrüstung und Einsatzmaterial und anderes Material zentral untergebracht sind. Das Areal muss genügend gross, zentral gelegen, gut erreichbar und zugleich bestimmten Gefahren nicht ausgesetzt sein. Solche Gefahren könnten zum Beispiel Erdbeben oder eine mögliche radiologische Kontamination sein.
Das Departement Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit der Abteilung Immobilien Aargau (IMAG) und weiteren Partnern verschiedene Standorte evaluiert und dem Regierungsrat den Standort Egliswil vorgeschlagen.
In Egliswil ist – vorbehältlich des Grossratsbeschlusses – ein Grundstückskauf vorgesehen. Für diese Landsicherung, die nötigen Vorprojekt- und Planungsleistungen, die Dienstleistungen Dritter und die Baunebenkosten hat der Regierungsrat einen Projektierungskredit von 1,9 Millionen Franken beschlossen.

Anhörung im Jahr 2027
Der Regierungsrat wird nach Abschluss der Projektierungsarbeiten voraussichtlich im Jahr 2027 eine Anhörung zum geplanten KKE-Standort durchführen. Der Baubeginn ist frühestens im ersten Quartal 2028 geplant.

Das KKE
Das KKE ist ein Bestandteil des Aargauer Bevölkerungsschutzes. Seine rechtlichen Grundlagen sind in § 5 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau und dem Regierungsratsbeschluss betreffend Bildung eines KKE vom 16. April 2003 formuliert. Wenn in schwer betroffenen Regionen im Aargau, in Nachbarkantonen oder im grenznahen Ausland die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, kann das KKE mit seiner Sollstärke von 545 Personen eingesetzt werden. Das KKE als Zivilschutz-Milizformation erfüllt abhängig von verschiedenen Gefährdungs- und Einsatzszenarien vielfältige Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Rettung von verschütteten Menschen oder die Gebäudebeurteilung bei Explosions- oder Erdbebenunglücken, der Einbau mobiler Schutzsysteme bei Hochwasserereignissen oder die Bereitstellung von Beleuchtung und Notstrom bei Grossereignissen. Das KKE unterstützt zudem den Sanitätsdienst, und auch das kantonale Care-Team ist dem KKE zugeordnet.