(pd) Die Heiratsstrafe gehört nach Meinung des kantonalen Komitees gegen die Individualbesteuerung abgeschafft. Dem Parlament lagen zwei Volksinitiativen zur Lösung vor: Die Individualbesteuerung und die Initiative 'Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!’.
Mit einer hauchdünnen Mehrheit habe das Parlament die Beratung der Individualbesteuerung vorgezogen und einen indirekten Gegenvorschlag entworfen. Dagegen wurden innert drei Monaten 65’000 Unterschriften für das Referendum gesammelt und auch zehn Kantone haben das Referendum ergriffen. Das ist erst das zweite Mal, dass ein doppeltes Referendum gegen eine Vorlage zustande kam. Das sei ein klares Zeichen, dass das Volk bei einer so wichtigen Reform mitbestimmen wolle, schreibt das Komitee.
«Praktisch alle Kantone haben das Bundesgerichtsurteil, wonach die Heiratsstrafe abzuschaffen ist, umgesetzt. 14 davon mittels eines Splittingmodells, so wie wir im Kanton Aargau. Es wäre einfach, damit auch auf Ebene direkte Bundessteuer die Heiratsstrafe zu eliminieren. Aber nein, der Bund will alle Kantone zwingen, ihr Steuersystem an seines anzupassen. Das ist gegen das Föderalismusprinzip. Alle Kantone müssten nicht nur ihre Gesetze, sondern auch ihre bewährten Steuersysteme anpassen.
Verheiratete Paare müssten neu zwei separate Steuererklärungen ausfüllen. Die Steuerämter in den Gemeinden und Kantonen hätten 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu bearbeiten, was viel mehr Personal benötigt. Ein Bürokratiemonster und ein riesiger Aufwand für die kantonalen Steuerverwaltungen, den alle Steuerpflichtigen bezahlen. Die Konferenz der Kantonsregierungen sagt darum zur Individualbesteuerung: Nein!
Was viele nicht wissen: Im Falle einer Annahme müssen alle verheirateten Paare ihr Vermögen wie bei einer Scheidung aufteilen, da auch die Vermögen separat besteuert werden. Dies zu bewerkstelligen ist für ältere und jüngere Paare ein grosser Aufwand und in vielen Fällen nur durch Beizug von Anwälten oder Treuhändern möglich. Das betrifft in noch stärkerem Ausmass alle landwirtschaftlichen Betriebe, die oft einfache Familienunternehmen sind. Ihr Einkommen entsteht gemeinsam, nicht individuell. Innerhalb der Ehe besteht meist eine wirtschaftliche Einheit, mit Mitverantwortung und gemeinsamer Risikoübernahme. Auch die bäuerlichen Ehepaare müssten jährlich eine künstliche Einkommens- und Vermögensaufteilung vornehmen, vielfach kaum ohne professionelle Unterstützung zu bewerkstelligen.
Ein weiteres Problem der Individualbesteuerung: Sie schafft neue Verlierer. Benachteiligt werden Ehepaare mit nur einem oder mit stark unterschiedlichen Einkommen sowie Alleinerziehende. Der Kinderabzug soll künftig hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt und nicht mehr übertragbar sein. In Familien mit nur einem Haupterwerb fällt der Abzug bei einer Person einfach weg. Das ist ungerecht.
Im Kanton Aargau kenne man bereits das Splittingmodell. Dieses könnte, ohne eine einzige zusätzliche Stelle zu schaffen, auch für die direkte Bundessteuer angewendet werden. Das ist eine klare, nachvollziehbare Alternative, über die dann das Volk entscheiden könnte. Die Vorlage der Individualbesteuerung ist ein Bürokratiemonster, das den Staat aufbläht.»