(agv) Der Vorstand des Aargauischer Gewerbeverbands (AGV) beschliesst zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» die Ja-Parole. Aus Sicht der KMU besteht ein gewisses Interesse an einer öffentlichen Finanzierung, aber eine Korrektur der heutigen Finanzierungsregelung ist zwingend notwendig.
Die Initiative sieht vor, dass künftig ausschliesslich private Haushalte eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr entrichten. Unternehmen werden vollständig von der Abgabe befreit. Damit wird die Doppelbelastung von Mitarbeitenden und Betrieben beendet und die Wirtschaft spürbar entlastet.
Heute bezahlen Unternehmen – je nach Umsatz – Abgaben zwischen 160 Franken und bis zu 50’000 Franken pro Jahr, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere bei kleinen Unternehmen oft Betriebsinhaber und
Mitarbeitende somit zwei Fal die Abgabe zahlen: einmal als Privatperson und einmal als Unternehmen. Die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Radio- und Fernsehverordnung, welche Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1,2 Millionen
Franken von der Abgabe befreit, geht aus Sicht der KMU zu wenig weit. Insbesondere das Umsatzkriterium ist nicht sachgerecht: Während Dienstleistungsbetriebe mit wenigen Mitarbeitenden häufig unter dieser Limite bleiben, überschreiten Handwerks-, Elektro- oder Bauunternehmen – also Unternehmen welche neben der Handwerksarbeit auch noch Material verkaufen – diese Umsatzgrenze relativ rasch. Dies führt dann zur – vom Bundesrat bereits akzeptierten – unzulässigen Doppelbelastung von KMU.
Die SRG wird heute zu rund 83 Prozent aus Abgaben finanziert, obwohl der eigentliche Service-public-Auftrag nur rund 40 Prozent des Angebots ausmacht. Aus Sicht des AGV braucht es eine stärkere Fokussierung auf den Kernauftrag, weniger Diversifikation und ein höheres Kostenbewusstsein. Quotenstarke Inhalte können beispielsweise vermehrt mit Werbung finanziert, andere Inhalte als Bezahlangebote geführt werden. Die Initiative ist schliesslich massvoll, da sie weiterhin eine staatliche Finanzierung vorsieht – in diesem Sinne anerkennt auch der AGV ein öffentliches Interesse. Das Ausmass der bisherigen Finanzierung ist aber zu reduzieren, das Angebot zu straffen und die Finanzierungsträger (KMU) effektiv zu entlasten.
Der AGV empfiehlt deshalb, der SRG-Initiative zuzustimmen und damit ein klares Zeichen für Fairness, Kostenwahrheit und die Entlastung der KMU zu setzen.