(pd) Am Sonntag, 8. März, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 8. März die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
• Vorlage 1: Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
• Vorlage 2: Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)"
• Vorlage 3: Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"
• Vorlage 4: Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
• Vorlage 1: Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024
• Vorlage 2: Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024
Erste Resultate der Abstimmung werden am 8. März ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem
über die von Bund und Kantonen betriebene App "VoteInfo" erhältlich.
Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen
Für die beiden kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 8. März hat der Kanton Aargau erstmals Erklärvideos erstellt. Die Videos werden zukünftig für alle kantonalen Vorlagen produziert und werden auch mit Übersetzung in Gebärdensprache veröffentlicht. Die Stimmberechtigten erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich über anstehende Abstimmungen zu informieren. Ziel ist es, den Aargauer Stimmberechtigten einfach zugängliche und gut verständliche Informationen anzubieten und damit die politische Information breiter und inklusiver zu gestalten. Die Videos sind unter www.ag.ch/abstimmungsvideo oder in der App "VoteInfo" abrufbar.
SRG-Initiative vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen
Die Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)" will die Abgabe für Radio und Fernse-hen für die Haushalte von heute jährlich 335 auf 200 Franken reduzieren und die Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreien. Die im Kantonsgebiet tätigen SRG-Medien erbringen einen wichtigen Service public und leisten damit – zusammen mit den privaten Medienunternehmen – einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der direkten Demokratie beziehungsweise der demokratischen Prozesse. Es ist davon auszugehen, dass die aus der Initiative resultierende Halbierung der finanziellen Mittel auch zulasten einer qualitativ überzeugenden und quantitativ vielfältigen Lokal-, Regional- und Kantonalberichterstattung ginge. Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt daher die Ablehnung der Vorlage.
Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der Vorlage zur Individualbesteuerung
Mit der Individualbesteuerung will der Bund die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren, die sogenannte "Heiratsstrafe", beseitigen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau teilt dieses Ziel zwar grundsätzlich, erachtet das gewählte Verfahren jedoch als falsch. Der Systemwechsel würde zu neuen Ungleichheiten führen. Besonders Einverdienerehe-paare und Familien mit tiefem Zweiteinkommen würden durch die Individualbesteuerung stärker belastet als heute. Gleichzeitig entsteht ein hoher administrativer Mehraufwand für die Steuerpflichtigen. Wird die Individualbesteuerung eingeführt, entgehen dem Kanton Aargau durch seinen Anteil an der direkten Bundessteuer rund 7 Millionen Franken pro Jahr. Darüber hinaus müsste das gesamte Steuersystem grundlegend umgestellt werden, was für den Kanton Aargau und seine Gemeinden, je nach Ausgestaltung, massive Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich zur Folge haben kann. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb die Ablehnung der Vorlage.
Ablehnung der Initiative "Arbeit muss sich lohnen!"
Der Regierungsrat lehnt die Initiative "Arbeit muss sich lohnen!" ab, weil sie keinen Mehrwert bringt, dafür jedoch Mehraufwand bei den Gemeinden verursacht. Diese verfügen bereits heute über wirk-same Instrumente, um unkooperatives Verhalten von Sozialhilfebeziehenden zu sanktionieren. Die bereits bestehenden Kürzungsmöglichkeiten sind einschneidend: Sie können bis zu 30 Prozent des Grundbedarfs betragen. Bei andauernder Weigerung kann die Sozialhilfe sogar ganz eingestellt werden. Diese Möglichkeiten erweisen sich bereits heute als wirksame Mittel. Im Kanton Aargau sinkt die Sozialhilfequote seit dem Jahr 2017 kontinuierlich und lag im Jahr 2023 bei 1,7 Prozent (CH: 2,8 Prozent). Die Anzahl Dossier mit einem längeren Sozialhilfebezug (über zwei Jahre) ist seit 2018 um 16,6 Prozent gesunken. Die Initiative greift deshalb unnötigerweise in ein funktionierendes System ein.
Initiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen
Die Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" verlangt, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen künftig nur noch mit Bewilligung des Regierungsrats betrieben werden dürfen. Eine Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn am Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht, andere Massnahmen erfolglos geblieben oder nicht möglich sind und sich dieses Defizit mit einer stationären Anlage wirksam reduzieren lässt. Zudem soll der Einsatz semistationärer Anlagen am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorliegende Volksinitiative. Die von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagenen Regelungen entsprechen grundsätzlich den im Rahmen der letzten Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2023 aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses beantragten Bestimmungen – die damals vom Grossen Rat abgelehnt wurden. Der Regierungsrat erachtet diese Bestimmungen nach wie vor als sachgerecht.
Ersatzwahlen in den Bezirken Brugg, Lenzburg und Zofingen sowie im Kreis I (Bezirk Aarau)
Am Abstimmungs- und Wahltermin vom 8. März 2026 finden auf Bezirks- und Kreisebene vier Ur-nenwahlen statt.
Für die Ersatzwahl einer Schulrätin/eines Schulrats des Bezirks Brugg für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 sind zwei Kandidaturen eingereicht worden: • Deubelbeiss Müller Gerda, Brugg (EDU); • Gerhard Ortega Calderon Sarah, Brugg (Grüne. Für die Ersatzwahl von zwei Bezirksrichterinnen/Bezirksrichtern am Bezirksgericht Lenzburg für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 stellen sich folgende Kandidierende zur Wahl: • Grossenbacher Josefina, Rupperswil (parteilos); • Häusermann Kathrin, Lenzburg (SVP); • Lindner Cornelia, Dintikon (SP); • Stutz Ruedi, Seengen (GLP).
Für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Zofingen für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 wurde im ersten Wahlgang vom 30. November 2025 von niemandem das absolute Mehr erreicht. Deshalb findet ein 2. Wahlgang statt. Zur Wahl stellen sich: • Haldemann Nils, Zofingen (parteilos); • Kohler Stefan, Hirschthal (SVP); • Nicastro Antonella, Rupperswil (parteilos).
Bei der Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis I des Bezirks Aarau (Gemeinden Aarau, Biberstein, Densbüren, Erlinsbach, Küttigen) stellen sich für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 folgende Kandidierende zur Wahl: • Dietiker Rolf, Aarau (EVP); • Kessi Christine, Rombach (SP).
Die Resultate dieser Bezirks- und Kreiswahlen werden am Sonntagnachmittag, 8. März 2026, auf www.ag.ch/wahlresultate aufgeschaltet.