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AG: Die EVP will keine Rettungsschirme für die grossen Spitäler

(evp) Die Gesundheitsversorgung ist eine der grossen und wichtigen Staatsaufgaben. Der EVP (Evangelische Volkspartei) ist es wichtig, dass die Aargauer Bevölkerung auf eine gute und zweckmässige Behandlung im Kanton zählen kann.

Sie sorgt sich um die angespannte finanzielle Situation in vielen Spitälern, die unmittelbare Auswirkungen auf Personal und Patientinnen und Patienten hat. Der in der Vernehmlassung stehende Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler im Aargau soll die Spitalversorgung weiterhin gewährleisten, was für die EVP nachvollziehbar ist. Die vorgeschlagenen Änderungen des Spitalgesetzes gehen ihr zu jedoch zu weit.

Die Finanzhilfen sollen gemäss Regierungsrat in Form von Bürgschaften und Garantien, Aktienkapitalerhöhungen, Darlehen oder nicht rückzahlbaren Beiträgen gewährt werden. Sie sollen systemrelevanten, grossen Häusern vorbehalten und auf eine Milliarde Franken beschränkt bleiben. Der Regierungsrat soll in eigener Kompetenz darüber entscheiden. Das geht der EVP zu weit: Sie geht davon aus, dass die beabsichtigten finanzielle Rettungsschirme vor allem den kantonseigenen Häusern zugute kommen. Damit könnte der Regierungsrat aufgrund des Informationsvorsprunges als Eigentümer eine Finanzhilfe über den ordentlichen politischen Prozess oder über ein dringliches Verfahren aufgleisen. Die Erfahrungen aus der Finanzhilfe für das KSA zeigten, dass finanzielle Rettungsschirme eine emotionale Debatte in der ganzen Bevölkerung auslösen. Deshalb sollen solch gewichtige Beschlüsse vom Parlament mitgetragen werden, um den Regierungsrat aus dem Kreuzfeuer der Kritik gegenüber den Strukturen des Gesundheitswesens zu nehmen.